Mit einem "Willkommensgeld" in Höhe von 3.000 Euro will Nordrhein-Westfalen (NRW) ausländischen Pflegefachpersonen den beruflichen Neustart im Land erleichtern. Das Angebot richte sich an Menschen aus Nicht-EU-Ländern, die in ihrem Heimatland bereits als Pflegefachpersonen gearbeitet und sich für einen Wechsel nach Deutschland entschieden haben, teilte das NRW-Arbeits- und Gesundheitsministerium am Montag mit.
Zeit der Anpassungsqualifizierung überbrücken
Bis zur vollständigen Anerkennung ihrer fachlichen Qualifikation müssten ausländische Pflegende hierzulande häufig eine Anpassungsqualifizierung durchlaufen und könnten in ihrer ersten Zeit in Deutschland nur als Pflegehilfspersonen mit entsprechend geringerer Bezahlung arbeiten, so die Begründung des Ministeriums. Das Willkommensgeld solle die Entscheidung für eine Arbeitsaufnahme in NRW erleichtern.
Das Geld soll u. a. die Kosten des Visums und der Einreiseerlaubnis, der Unterkunft bei der Einreise, der Erstausstattung der Wohnung und des Lebensunterhalts im Anerkennungsverfahren abfedern.
Voraussetzungen für das Willkommensgeld
Voraussetzung für ausländische Pflegende, um das Geld zu bekommen, ist:
- eine in NRW ausgestellte Aufenthaltserlaubnis,
- der Zwischenbescheid der Bezirksregierung Münster zum Berufsanerkennungsverfahren,
- ein Arbeitsvertrag als Pflegefachperson bei einer Arbeitsstätte in NRW.
Insgesamt können laut Ministeriumsangaben 2.500 Personen mit dem Geld unterstützt werden. Dafür stünden bis zu 7,5 Mio. Euro aus EU-Mitteln zur Verfügung.