In Bayern werden bis 2050 zusätzlich mind. 62.000 Vollzeit-Pflegekräfte benötigt. Das geht aus einem vom bayerischen Gesundheitsministerium in Auftrag gegebenen, aktuellen Gutachten hervor, das BibliomedPflege vorliegt.
Das Gutachten stellt den Bedarf an Pflegefachpersonen sowie an stationären und ambulanten Pflegeangeboten in Regierungsbezirken und Landkreisen bis zum Jahr 2050 dar. Grundlage für die Berechnungen sind Zahlen aus 2017.
7.500 zusätzliche Pflegende in den nächsten 5 Jahren nötig
Allein der Bedarf an Pflegefachpersonen bis zum Jahr 2025 erhöht sich dem Gutachten zufolge von knapp 3.000 Fachkräften 2020 auf fast 7.500 Pflegefachpersonen. Im weiteren Verlauf steigt die Zahl auf knapp 32.000 Fachpersonen im Jahr 2050. Dazu kommt noch ein Bedarf von etwa ebenso vielen Pflegehilfskräften.
Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) will Pflegeberufe langfristig stärken. Am Sonntag sagte er:
"Wir müssen die Pflege jetzt zukunftsfest machen. Denn die Sicherstellung der Pflege ist unabhängig von der Corona-Pandemie die große Herausforderung der kommenden Jahre im Gesundheitsbereich."
Holetschek rief die Beteiligten in Bund und Ländern auf, "mutige und vorausschauende Lösungen zur Stärkung der Pflege zu entwickeln".
Ein Mittel könnten Steuererleichterungen für Pflegende sein.
"Damit könnten wir den Beruf finanziell attraktiver machen."
Pflegeberuf aufwerten
Der Pflegeberuf werde nicht durch Einzelmaßnahmen wie Steuererleichterungen attraktiv, sagte die Geschäftsführerin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) Südost, Marliese Biederbeck, am Montag.
Dass der Bedarf an Pflegefachpersonen enorm steigen werde, sei "ein alter Hut" und seit Langem bekannt.
Die Aufwertung des Pflegeberufs beginne mit angemessener Pflegepersonalausstattung und einer "gerechten, motivierenden Vergütung für einen psychisch und physisch höchst anspruchsvollen, systemrelevanten Beruf".
Der DBfK Südost fordert
- gute Ausbildungsbedingungen
- Investitionen in die akademische Ausbildung der Pflege
- ein Einstiegsgehalt in Höhe von 4.000 Euro brutto für eine Vollzeitstelle
- Stipendien für eine Hochschulausbildung und Förderprogramme
- Zulagen für z. B. Schichtdienst – grundsätzlich der Belastung angemessen und von Steuern befreit.