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Pflegepersonalbemessungsverordnung

"Kleine Revolution" für die Profession Pflege

Die vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen des Gesundheitsausschusses zur PPR 2.0 sind aus DPR-Sicht pragmatisch und richtig.

Die Ende vergangener Woche bekanntgewordene Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats zur Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) hat der Deutscher Pflegerat (DPR) am Dienstag begrüßt, gleichzeitig aber eine schnelle Umsetzung gefordert.

Gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Gewerkschaft Verdi hatte der DPR bereits in der vorherigen Legislaturperiode für dieses wichtige Ziel gekämpft. Daraus entstand zusammen die PPR 2.0 als Grundlage für die Pflegepersonalbemessungsverordnung.

Individueller Pflegebedarf im Fokus 

DPR-Präsidentin Christine Vogler sagte:

"Auf dieses wichtige Signal für bessere Arbeitsbedingungen hat die Profession Pflege seit vielen Jahren gewartet. Es ist eine kleine Revolution für die Profession und für die Sicherung der Versorgung."

Die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen soll nun an ihrem individuellen Hilfebedarf bemessen werden, anstatt an Zahlen, Geld oder Controllingdaten.

Die wenigen vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen des Gesundheitsausschusses seien "pragmatisch und richtig". Sie griffen nun die korrekten Minutenwerte im Grundwert bei der Kinder-PPR 2.0 auf und ermöglichten durch die Erhöhung des Einsatzes von beruflich qualifizierten Pflegehilfskräften auf 20 Prozent einen flexibleren Qualifikationsmix.

Flexiblerer Qualifikationsmix möglich

Auch die verbindliche Evaluation der PPBV sei sinnvoll, um die PPR 2.0 kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dabei seien für eine Kompetenzentwicklung in der Pflege und der Weiterentwicklung in der Patientenversorgung allerdings auch Vorgaben für akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen auf den Stationen zu berücksichtigen.

Die PPBV sei ein "Etappenziel", das nun gemeinsam umzusetzen sei. Der Alternativvorschlag, die Einführung auf 1. Juli 2025 zu verschieben, lehnt der DPR klar ab. Es könne kein weiterer Aufschub geduldet werden. Die Konvergenzphase biete ausreichend Zeit zur Umsetzung der Verordnung.

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