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Das empfiehlt der Gesundheitsausschuss zur PPR 2.0

Die Pflegepersonalbemessungsverordnung hat den Gesundheitsausschuss des Bundesrats passiert – mit Änderungen.

Für die zuletzt zu scheitern drohende Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) hat sich der Gesundheitsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch auf eine Empfehlung an den Bundesrat einigen können. Die 13-seitige Beschlussempfehlung für die nächste Plenarsitzung am 26. April ist am Freitag veröffentlicht worden.

Anpassungen beim Qualifikationsmix

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt darin, der Verordnung mit Änderungen zuzustimmen. So sei etwa das geplante Inkrafttreten vom 1. Juni auf 1. Juli 2024 zu verschieben, "um den Krankenhäusern mit Blick auf notwendige Personalschulungen sowie Softwareanpassungen eine realistischere Vorbereitungszeit zu gewähren".

Änderungen seien auch beim Qualifikationsmix nötig. Hier empfiehlt der Beschluss die Quote für Pflegehilfskräfte von zehn auf 20 Prozent zu erhöhen. Die derzeitige Regelung in der PPBV verhindere, "dass durch einen adäquaten Qualifikationsmix in der Pflege Pflegefachkräfte durch einen ausreichenden Einsatz von beruflich qualifizierten Pflegehilfskräften ausreichend entlastet werden", heißt es zur Begründung. Die derzeitige Quote für Pflegehilfskräfte von maximal zehn Prozent verschenke dieses Potenzial der Fachkräftesicherung. Da es sich um eine Obergrenze handele, erhielten Krankenhäuser abhängig von der Komplexität der Pflegesituationen in bettenführenden Stationen mit der Änderung eine größere Flexibilität.

Evaluation geplant

Neu hinzugekommen ist ein Punkt zur Evaluierung. Hier soll das Bundesministerium für Gesundheit

  1. die Personalbemessung insbesondere in Hinblick auf einen bedarfsgerechten Qualifikationsmix in der Pflege auf Basis des erhobenen Datenmaterials,
  2. die vorliegenden Regelungen in Hinblick auf bestehende und künftige Regelungen zum Pflegepersonaleinsatz im Krankenhaus mit dem Ziel der Harmonisierung und Entbürokratisierung sowie
  3. die Wirkung und Validität des Instruments auf wissenschaftlicher Grundlage evaluieren.

Um die PPR 2.0 sachgerecht weiterentwickeln zu können, sei eine verbindliche Regelung hinsichtlich der Evaluation der Verordnung nötig. Eine Soll-Vorgabe allein in der Begründung sei dafür nicht ausreichend.

Im Vorfeld der Sitzung in dieser Woche hatten der Deutsche Pflegerat in einem offenen Brief und die Gewerkschaft Verdi abermals an die Zustimmung der Länder zur PPBV appelliert.

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