Seit Monatsbeginn werden Pflegeeinrichtungen Kosten für Honorarpersonal nicht mehr erstattet. Das hat der GKV-Spitzenverband mit der Begründung festgesetzt, die freiberuflichen Pflegefachpersonen seien nicht als Selbstständige anzusehen und würden außerdem erheblich höhere Kosten verursachen.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert diesen Beschluss.
"Mit dieser Entscheidung wird der Einsatz von Honorarkräften in den Einrichtungen praktisch unmöglich."
Das sagte DBfK-Vizepräsident, Stefan Werner, am Dienstag.
Honorarkräfte würden eingesetzt, wenn in einer Einrichtung unerwartet Personal ausfalle, weil Kolleginnen und Kollegen erkrankt oder in Quarantäne seien. In den Einrichtungen werde dann schnell und zeitlich begrenzt Unterstützung gebraucht, damit die Versorgung der Menschen mit Pflegebedarf gewährleistet werden kann.
"Dies nun aus wirtschaftlichen Gründen komplett zu blockieren, ist falsch. (…) Diese Entscheidung wirkt sich negativ auf die Versorgungssicherheit der Menschen mit Pflegebedarf aus und belastet die Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen, die sowieso schon an und über ihre Grenzen arbeiten."
Der DBfK schlägt stattdessen vor, die Refinanzierung von Honorarpersonal an eine Honorarobergrenze zu knüpfen. Dabei sei zu bedenken, dass die Kosten für Honorarkräfte grundsätzlich über den Kosten für Stammpersonal lägen, da in deren Honoraren auch Anteile z. B. für Urlaub oder Ausfälle enthalten seien.