Das Verwaltungsgericht Münster hat eine Quarantäne für eine vollständig gegen das Corona-Virus geimpfte Altenheimbewohnerin für nicht rechtmäßig erklärt und gab damit ihrem Eilantrag statt. Allerdings liegt die Begründung nicht in der bereits erfolgten Impfung, sondern in Ermessensfehlern der betreffenden Gemeinde im Münsterland. Die Absonderung im Pflegeheim führe zu besonderen Belastungen, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Eilantrag der Bewohnerin erfolgreich
Die Frau hatte Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person, weswegen die Kommune eine 21-tägige Quarantäne anordnete. Dagegen zog sie vor Gericht und argumentierte, dass sie zweimal geimpft und ein PCR-Test negativ ausgefallen sei. Außerdem sei sie aus Gesundheitsgründen dringend auf Bewegung angewiesen.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nur teilweise. Trotz der Impfung lasse sich eine "hinreichend wahrscheinliche Aufnahme von Krankheitserregern" nicht verlässlich ausschließen. Ein negatives Testergebnis allein führe auch nicht dazu, dass die Verfügung der Gemeinde aufgehoben werden müsste.
Alternativen "nicht einmal erwogen"
Allerdings sei die besondere Situation der Frau nicht berücksichtigt worden. Die Gemeinde habe eine Ausnahme "nicht einmal erwogen". Dies hätte aber "mit Blick auf die ohne Weiteres mögliche Ausstattung der Antragstellerin mit FFP2-Masken oder weitergehender Schutzkleidung" und durch das Verhindern ihres Zusammentreffens mit anderen Bewohnerinnen und Bewohnern, wenn sie zeitweise ihr Zimmer für körperliche Betätigung verlasse, nahegelegen.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von 2 Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
Öffnungskonzepte für Heime gefordert
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat angesichts des Urteils die Politik erneut aufgefordert, geimpften Heimbewohnerinnen und -bewohnern mehr Freiheiten zuzugestehen.
Trotz Zweitimpfung gebe es in Pflegeeinrichtungen oft strengste Kontaktbeschränkungen, immer mit der Begründung, dass auch Geimpfte das Virus weitergeben könnten. Doch dieses Risiko rechtfertige nicht die andauernden massiven Eingriffe. Verbindliche Öffnungskonzepte in der stationären Langzeitpflege seien längst überfällig.