Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern mussten laut Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes seit Mitte März 2022 eine vollständige Impfung oder Genesung gegen das Corona-Virus nachweisen. Auch für Personal in Einrichtungen für behinderte Menschen, Arztpraxen, bei Rettungsdiensten oder in Entbindungseinrichtungen galt diese Regelung. Ansonsten drohen Tätigkeitsverbote oder Bußgelder. Beschlossen wurde die Regelung Ende 2021 vom Bundestag.
Grundlage für die Teil-Impfpflicht ist nicht mehr gegeben
Nun läuft die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus mit Ende des Jahres aus, wie mehrere Medien einstimmig berichten. Demnach erkläre das Gesundheitsministerium (BMG) das Auslaufen der Regelung mit der aktuellen Infektionslage. Mit der Impfpflicht sollten vulnerable Gruppen vor einer Ansteckung durch das Personal besser geschützt werden; von dieser Wirkung sei aber bei der Zunahme der Corona-Variante BQ.1.1 nicht mehr auszugehen. Die Grundlage für die Teil-Impfpflicht sei bei einer "mehr oder weniger komplett immunevasiven Variante" aber nicht mehr gegeben, zitiert die Tagesschau das BMG.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich bis zuletzt offen gelassen, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich zum Jahresende ausläuft oder im kommenden Jahr verlängert wird.
Kritik gegen Verlängerung der Impfpflicht wurde lauter
Zuletzt hatten sich immer mehr Stimmen aus der Gesundheitsbranche gegen eine Verlängerung der Impfpflicht in ihren Einrichtungen positioniert, wie kürzlich etwa der Deutsche Pflegerat (DPR): Nichts anderes mache Sinn, sagte DPR-Präsidentin, Christine Vogler, vergangene Woche. Auch die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll, bezog Stellung und sagte damals: "Ich habe immer gesagt, dass eine Impfpflicht nur Sinn macht, wenn sie für alle gilt. Ein Herauspicken einzelner Gruppen, von denen sich einige dann nachvollziehbar stigmatisiert fühlen, halte ich für keinen guten Weg."
„Die Maßnahme einer Impfpflicht ist längst überholt gewesen und drohte zur Belastung für Krankenhäuser, Praxen und Pflegeeinrichtungen zu werden, wo jede Fachkraft dringend gebraucht wird.“
Die Entscheidung sei "richtig", sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Die Maßnahme einer Impfpflicht ist längst überholt gewesen und drohte zur Belastung für Krankenhäuser, Praxen und Pflegeeinrichtungen zu werden, wo jede Fachkraft dringend gebraucht wird“, so Gassen weiter.