Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat die Bundesregierung aufgefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 30. September 2022 vorzeitig aufzuheben. Damit würden zusätzlicher bürokratischer Aufwand und auch Risiken für die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Patientinnen und Patienten vermieden, heißt es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom Freitag.
Holetschek verwies auf die Änderungen der Definition einer vollständigen Impfung zum 1. Oktober 2022. Dann gelten nur noch Nachweise über drei Impfungen oder zwei Impfungen und eine Genesung als vollständiger Impfschutz.
Informationen zur COVID-19-Impfung
Nähere Informationen zu Regelungen der Corona-Schutzimpfung finden sich auf den Webseiten
- der Bundesregierung und
- des Bundesministeriums für Gesundheit
Der Minister sagte am Freitag in München:
"Ab dem 1. Oktober 2022 müssen Personen, die in Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, innerhalb eines Monats ergänzende Nachweise an die Leitungen übermitteln, aus denen hervorgeht, dass sie die neuen Voraussetzungen an den vollständigen Impfschutz erfüllen."
Diese müssten erneut geprüft und im Zweifelsfall an die Gesundheitsämter weitergeleitet werden:
"Und das angesichts der Tatsache, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht sowieso zum Ende des Jahres auslaufen wird."
Holetschek: Beschäftigte wissen um ihre Verantwortung
Holetschek betonte, der Schutz der Schutz der vulnerablen Gruppen stehe natürlich an oberster Stelle. Aber die Impfquote unter den Beschäftigten in der Pflege und in den Krankenhäusern liege ohnehin schon deutlich höher als jene in der Gesamtbevölkerung.
"Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich ihrer Verantwortung ohnehin bewusst. Sie schützen nicht nur sich selbst und ihre Angehörigen, sondern eben auch all diejenigen, um die sie sich Tag für Tag kümmern. Dazu braucht es keine einrichtungsbezogene Impfpflicht mehr."