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Personalbemessung in der stationären Altenpflege

Handreichung zur Personal- und Organisationsentwicklung veröffentlicht

Der GKV-Spitzenverband hat zur Unterstützung für den Einstieg in eine veränderte Aufgabenverteilung erste Hinweise veröffentlicht.

Die Umsetzung der bundeseinheitlichen Personalbemessung in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen (PeBeM) steckt aktuell mitten in der Modellphase. Mit dem Ziel einer besseren und bundesweit einheitlich bemessenen Personalausstattung gibt es seit Juli 2023 neue Möglichkeiten für den Einsatz von Pflegepersonal und ein neues System der Ableitung des Personalbedarfs aus den Pflegegraden in der vollstationären Pflege. Die Qualifikationen und Kompetenzen des zusätzlichen Pflegepersonals sind dabei bestmöglich zugunsten einer besseren Versorgung der Pflegebedürftigen einzusetzen.

Zur Unterstützung von Pflegeinrichtungen, die nicht am Modellprogramm teilnehmen und bereits erste Schritte in Richtung einer stärkeren kompetenz- und qualifikationsorientierten Aufgabenverteilung gehen wollen, hat der GKV-Spitzenverband jetzt erste Hinweise aus dem Modellprogramm in einer Handreichung veröffentlicht.

Qualifikationsorientierte Aufgabenverteilung

Die neue Zusammensetzung des Personals mit in der Regel mehr Mitarbeitenden in den Pflegeeinrichtungen erfordert eine veränderte, stärker qualifikationsorientierte Aufgabenverteilung. Seit Ende 2022 wird in einem Modellprogramm das wissenschaftlich erarbeitete Personalbemessungsverfahren weiterentwickelt und zugleich ein Konzept für den qualifikationsorientierten Personaleinsatz erprobt.

Im Rahmen des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes hat der GKV-Spitzenverband vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten, die wissenschaftlich gestützte Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des von der Universität Bremen entwickelten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in vollstationären Pflegeinrichtungen zu veranlassen. Der Auftrag wurde an die Universität Bremen, die Hochschule Bremen, das aQua – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen und die contec – Gesellschaft für Organisationsentwicklung vergeben. Das Modellprogramm wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt und durch ein Begleitgremium beraten.

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