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Reformprozess

Verbände verschärfen Kritik an GKV-Gesetz

Zahlreiche Sachverständige haben in der Anhörung zum GKV-Gesetz vor den möglichen negativen Folgen der Finanzreform gewarnt und ihre Kritik daran verschärft.

Im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat sich die Kritik im Gesundheitsausschuss des Bundestags deutlich verdichtet. Neben Pflegeverbänden äußerten auch Vertreter von Krankenhäusern und Kassen erneut grundlegende Bedenken. An der öffentlichen, mehr als zweistündigen Anhörung am Montag beteiligten sich über 90 Sachverständige.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) bekräftigte dabei seine Kritik an zentralen Annahmen des Entwurfs. "Professionelle Pflege ist kein nachrangiger Kostenfaktor, sondern ein eigenständiger, qualitätsrelevanter Leistungsbereich und eine zentrale Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens." Beitragssatzstabilität lasse sich nicht durch kurzfristige Einsparungen oder Verschiebungen zulasten pflegerischer Strukturen erreichen.

Besonders kritisch sieht der DPR pauschale Begrenzungen bei pflegerelevanten Ausgaben. Die Grundlohnrate sei "ein Finanzindikator, aber kein Maßstab für den Pflegebedarf". Steigende Ausgaben könnten vielmehr "einen Nachholbedarf sichtbar machen". Zudem werde die Schutzfunktion des Pflegebudgets "an zentralen Stellen erheblich geschwächt", etwa durch Eingriffe in die vollständige Tarifrefinanzierung.

Pflegeverbände fordern strukturelle Neuausrichtung

Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ging grundsätzlich auf Distanz zum Reformansatz. Der Gesetzentwurf sei "in seiner Systematik nicht zielführend". Statt pauschaler Ausgabenbegrenzungen forderte der Verband tiefgreifende Strukturreformen – etwa eine stärkere Präventionsorientierung, ein ausgebautes Primärversorgungssystem und sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen, in denen Pflegefachpersonen eine größere Rolle übernähmen.

Der Entwurf stelle Finanzstabilisierung gegen Versorgungssicherung und behandle Pflege implizit als variablen Kostenfaktor. Eine Deckelung des Pflegebudgets könne bestehende Unterbesetzungen verfestigen und den notwendigen Personalaufbau ausbremsen. Zudem warnte der DBfK vor Risiken im ambulanten Bereich: Begrenzte Vergütungssteigerungen bei gleichzeitig eingeschränkter Tarifrefinanzierung führten zu einem "strukturellen Zielkonflikt" mit Folgen für Versorgungssicherheit, Personalgewinnung und Angebotsstabilität. 

Krankenhäuser warnen vor Einschnitten

Kritik kam zudem aus den Kliniken: Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnte vor erheblichen finanziellen Folgen für die Kliniken. Demnach könnten bis 2030 Erlöseinbußen in zweistelliger Milliardenhöhe entstehen. Ein Sprecher verwies darauf, dass "2030 branchenweit eine negative Umsatzrendite zu erwarten" sei.

Nach Darstellung der DKG drohen weitreichende strukturelle Konsequenzen: Jeder zweite Standort könnte perspektivisch von Insolvenz betroffen sein, zudem sei ein Abbau von bis zu 140.000 Stellen möglich, um Personalkosten zu senken. Die geplanten Regelungen stünden damit im Widerspruch zu den Zielen des laufenden Strukturwandels in der Krankenhauslandschaft.

Kassen pochen auf Bundesbeteiligung

Der GKV-Spitzenverband stellte die Zielrichtung des Entwurfs grundsätzlich nicht infrage, sieht die Maßnahmen jedoch als unzureichend an. Die vorgesehenen Regelungen blieben "in ihrer Wirkung hinter dem Erforderlichen zurück".

Zugleich kritisierte der Verband eine einseitige Verteilung zulasten der Beitragszahlenden. Diese hätten bereits hohe Vorleistungen erbracht. Der Staat müsse daher "seinen verfassungsrechtlich gebotenen Beitrag" zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen leisten. Ohne eine stärkere Beteiligung des Bunds seien zusätzliche Belastungen für Versicherte und Arbeitgebende kaum vermeidbar.

Grundsatzkritik an Ausrichtung der Reform

Übergreifend äußerten zahlreiche Verbände Zweifel, ob der Entwurf die strukturellen Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung adressiert. Statt nachhaltiger Lösungen setze er aus Sicht vieler Sachverständiger vor allem auf kurzfristige Dämpfungsmaßnahmen mit möglichen Folgen für Versorgung und Beschäftigte.

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