Pflegestudierende sollen künftig eine der beruflichen Ausbildung entsprechende Ausbildungsvergütung erhalten. Das will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf "zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften" erreichen, wie aus aktuellen Parlamentsnachrichten hervorgeht.
Ziel: Akademiker-Quote in der Pflege erhöhen
Mangels einer auskömmlichen Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung könne das vorhandene Potenzial an Pflegestudierenden derzeit nicht umfassend genutzt werden, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf und verweist auf die sehr geringe Quote an Akademikerinnen und Akademikern in der Pflegeausbildung hierzulande. Langfristiges Ziel sei, diesen Anteil – wie vom Wissenschaftsrat empfohlen – auf zehn Prozent zu erhöhen.
Das Pflegestudium sei künftig als duales Studium auszugestalten. So sollen Studierende, die eine hochschulische Pflegeausbildung beginnen, mit einem Träger des praktischen Teils der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag abschließen. Dieser erhalte dafür eine Finanzierung aus einem Ausgleichsfonds.
Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt Gleichwertigkeitsprüfung
Damit will die Regierung sicherstellen, dass das Pflegestudium neben der beruflichen Ausbildung eine attraktive Alternative ist und mehr Menschen mit Hochschulzugangsberichtigung dazu bewegt werden, sich für ein Pflegestudium zu entscheiden. Eine moderne hochschulische Ausbildung in der Pflege mit einer gesicherten Finanzierungsgrundlage sei auch angesichts des akuten Fachkräftemangels in der Pflege ein wichtiger Baustein, damit sich mehr (junge) Menschen für einen Pflegeberuf entschieden.
Auch das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland sei zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Unter anderem soll ein Verzicht auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs möglich werden. Das entlaste antragstellende Personen wie auch die zuständigen Stellen der Länder gleichermaßen, ist die Regierung überzeugt.