Nachdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erst Anfang des Monats Druck gemacht hat, scheint jetzt die Weiterentwicklung der Pflegereform wieder ins Stocken zu geraten.
Spahn hatte eine Gesetzesinitiative angekündigt, nach der Pflegedienste und -heime vom 1. Juli 2022 an nur noch dann mit der gesetzlichen Pflegeversicherung zusammenarbeiten dürfen sollen, wenn sie ihre Pflegenden nach Tarif bezahlen.
Vertagt auf Ende Mai
Eingefügt werden sollte diese Regelung in das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung, das an diesem Freitag verabschiedet werden sollte.
Die Beratung dieses Gesetzes wurde jetzt kurzfristig von der Tagesordnung genommen, wie das Deutsche Ärzteblatt am Mittwoch berichtete und sich dabei auf Aussagen der Unionsfraktion im Bundestag bezog.
Voraussichtlich am 31. Mai soll nun zunächst eine weitere Anhörung im Gesundheitsausschuss angesetzt werden.
Arbeitgeber wehren sich gegen "Tarifzwang"
Verabschiedet werden könnte das Gesetz dann in der zweiten Juniwoche, laut Ärzteblatt. Das wäre die vorletzte Parlamentswoche vor der Bundestagswahl.
Kritiker des Gesetzesvorschlags fürchten, dass auch Unternehmens- oder Haustarifverträge als Standard genommen werden könnten, sodass Pflegende mit geringen Löhnen abgespeist würden.
Die Arbeitgeberseite in der Pflege wehrt sich gegen einen "Tarifzwang".