Damit Patientinnen und Patienten, die auf eine außerklinische Intensivpflege angewiesen sind, künftig besser versorgt werden, soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Rahmenbedingungen definieren. Mit dem entsprechenden Beratungsverfahren hat der G-BA nun vergangenen Donnerstag begonnen.
Die neuen Vorgaben zur ärztlichen Verordnung von außerklinischer Intensivpflege sollen helfen, Fehlanreize in der Versorgung zu beseitigen und die individuelle bedarfsgerechte Versorgung der Betroffenen zu stärken.
Im Sinn der Pflegebedürftigen handeln
"Der G-BA hat vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten, den äußerst komplexen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege zu konkretisieren und im Sinne der Pflegebedürftigen auszugestalten", sagte das unparteiische G-BA-Mitglied und die Vorsitzende des Unterausschusses "Veranlasste Leistungen", Monika Lelgemann, in der vergangenen Woche.
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Um Betroffenen eine Pflegesituation zu bieten, die möglichst viel Selbstbestimmung eröffne und zugleich eine gute Versorgung gestatte, werde es qualitätssichernde Anforderungen geben. Diese sollen sich insbesondere auf die Zusammenarbeit der Leistungserbringer beziehen, auf die besondere Qualifikation der verordnenden Ärztinnen und Ärzte sowie auf die Aufgabe, das patientenindividuelle Therapieziel festzustellen.
Umsetzungsfrist von 12 Monaten
Künftig soll z. B. auch mit jeder Verordnung geprüft werden, ob eine Entwöhnung von der Beatmung möglich ist oder nicht, um bestehende Potenziale besser zu erkennen und auf die Entwöhnung gezielter hinzuwirken.
Die 12-monatige Umsetzungsfrist sei für den G-BA allerdings sehr knapp bemessen, bemängelte Lelgemann. Umso wichtiger sei es jetzt, dass Träger- und Patientenorganisationen des G-BA zügig berieten. Sobald in den Gremien des G-BA ein weitgehend konsentierter Regelungsentwurf vorliege, soll sich eine breite Fachöffentlichkeit zu den geplanten Details äußern.
Der Arbeitsauftrag für den G-BA ergibt sich aus dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz.