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Altersvorsorge

Früher in Rente: Optionen für Pflegende

Früher in Rente in der Pflege: Möglichkeiten, Abschläge und Teilrente im Überblick – was Pflegende beachten sollten.

Früher in Rente in der Pflege: Welche Wege es gibt, welcher davon Abschläge kostet und wann eine Teilrente die bessere Lösung sein kann.

 

Die meisten Pflegenden ahnen es längst: Mit Mitte 60 noch Nachtdienste schieben, Patientinnen und Patienten mobilisieren, den hohen Druck des Pflegealltags stemmen – das ist schlicht unrealistisch. Bleiben die Arbeitsbedingungen so, wie sie sind, gehen laut DGB-Index "Gute Arbeit" des Deutschen Gewerkschaftsbunds nur 23 Prozent der Pflegebeschäftigten davon aus, ihre Tätigkeit bis zum gesetzlichen Rentenalter – derzeit 67 Jahre – ausüben zu können.  

Österreich hat bereits reagiert: Berufliche Pflegetätigkeiten sind hier seit Anfang des Jahres als Schwerarbeit anerkannt. Damit rücken Pflegende mit Blick auf die Anerkennung ihrer hohen Belastungen auf die gleiche Stufe wie Landwirte und Bergarbeiter im Tagebau. Für diese Schwerarbeitsberufe gelten in dem Alpenland besondere Regeln: Wer zehn der letzten 20 Jahre in solchen Berufen gearbeitet hat und insgesamt 45 Versichertenjahre nachweisen kann, darf bereits mit 60 Jahren eine Rente – in Österreich Pension genannt – beziehen.

In Deutschland gibt es eine solche Sonderregel bislang nicht. Wer früher aus dem Beruf aussteigen will, muss deshalb genau hinsehen: Welche Rentenart kommt infrage? Wie hoch sind die Abschläge? Und was bleibt am Ende monatlich übrig?

Mit 63 raus aus der Pflege – aber zu welchem Preis?

Grundsätzlich gilt: Wer auf mindestens 35 Versicherungsjahre kommt (siehe auch Kasten), kann bereits mit 63 Jahren aus dem Beruf aussteigen und die "Altersrente für langjährig Versicherte" beziehen. Allerdings mit einem Haken: Pro vorgezogenem Monat vor der maßgeblichen Altersgrenze werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen – dauerhaft. Wie viele Monate zusammenkommen, hängt vom Geburtsjahr und vom geplanten Rentenbeginn ab.

Ein Rechenbeispiel: Eine Pflegekraft, die 1963 geboren ist – mithin 2026 also 63 Jahre alt wird oder bereits geworden ist – kann dieses Jahr in Rente gehen, wenn sie mindestens 35 Versicherungsjahre erfüllt. Da sie damit aber – je nach ihrem Geburtsmonat – bis zu 46 Monate früher Rente in Anspruch nehmen würde als regelhaft vorgesehen, muss sie mit einem Abschlag in Höhe von bis zu 13,8 Prozent rechnen. Konkret: Läge ihre gesetzliche Rente bei regulärem Rentenbeginn beispielsweise bei 1.800 Euro brutto, muss sie nun einen Abschlag von monatlich bis zu 248,40 Euro in Kauf nehmen. Ihre Rente würde also auf rund 1.552 Euro brutto sinken. Von diesem Betrag werden noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern abgezogen.

Übrigens: Auch die österreichische Sonderregel kommt nicht ohne Abschläge aus. Wer dort die Schwerarbeitspension nutzt und ab 60 Jahren bereits in Rente geht, muss pro Jahr des früheren Pensionsbeginns 1,8 Prozent Abzug hinnehmen.

Was zählt zu den geforderten 35 Versicherungsjahren?

 

35 Versicherungsjahre? Das klingt nach einer harten Bedingung. Doch sie bedeutet nicht, dass Beschäftigte 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben müssen. Neben sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen oder selbstständigen Tätigkeiten können verschiedene weitere Lebensphasen und -zeiten mitzählen:

  • Kindererziehung
  • Pflege von Angehörigen (nicht erwerbsmäßig)
  • Anrechnungszeiten wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung oder Studium
  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung

Tipp: Bitte nicht selber schätzen, sondern persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen. Entscheidend ist immer der individuelle Versicherungsverlauf.

45 Jahre gearbeitet? Abschlagsfrei in die Rente ab 65

Für Pflegende, die sehr früh in die Pflegeausbildung und den Beruf gestartet sind, könnte noch eine weitere Option infrage kommen: Können sie 45 Versicherungsjahre nachweisen, dürfen sie sich im Alter von 65 Jahren in die Rente verabschieden, ohne mit Abschlägen rechnen zu müssen. Das gilt für Jahrgänge ab 1964; für ältere Jahrgänge liegt die Altersgrenze je nach Geburtsjahr etwas darunter. Doch Achtung: Die Versicherungsjahre werden bei der abschlagsfreien Variante strenger gezählt. So wird beispielsweise die betriebliche Berufsausbildung berücksichtigt, Schul- und Studienzeiten hingegen nicht.

Abschläge ausgleichen – ab dem Alter von 50 möglich

Eine gute Nachricht: Abschläge bei einem früheren Rentenbeginn lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen ausgleichen. Wer mindestens 50 Jahre alt ist und aufgrund seiner Versichertenzeiten voraussichtlich eine vorgezogene Altersrente beanspruchen kann, kann freiwillige Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung leisten. Diese Zahlungen können die spätere Rentenkürzung ganz oder teilweise abfedern.

Doch günstig ist diese Absicherung nicht: Je nach geplanter Rentenminderung kommen schnell mehrere Tausend oder sogar Zehntausend Euro zusammen. Ob sich die Investition lohnt, hängt von der eigenen Finanzlage, der Steuerwirkung, den Rücklagen und der persönlichen Lebensplanung ab. Tipp: Die Deutsche Rentenversicherung berechnet auf Antrag kostenlos, welcher Sonderbetrag nötig wäre.

Erwerbsminderung: Wenn die Kräfte nicht mehr ausreichen

Wer als Pflegekraft merkt, dass es gesundheitlich nicht mehr geht, sollte nicht nur über eine vorgezogene Altersrente nachdenken. In bestimmten Fällen kann auch eine Erwerbsminderungsrente infrage kommen. Sie ist allerdings keine frei wählbare Frühverrentung, sondern an klare medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen gebunden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dazu beispielsweise, wie stark die Pflegekraft durch eine etwaige Krankheit oder Behinderung in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist. Auch muss eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt in die Erwerbsminderung mindestens drei Jahre in die Rentenkasse eingezahlt worden sein.

Wichtig für Pflegende: Nicht erst überlegen, ob die Spezialrente infrage kommt, wenn die Belastung kaum noch auszuhalten ist. Wer erschöpft ist oder unter Schmerzen leidet, dem fehlt oft die Kraft, Anträge zu schreiben oder Infotermine wahrzunehmen. Deshalb lieber frühzeitig beraten lassen – übrigens auch zu möglichen Reha-Maßnahmen oder einem etwaigen Schwerbehindertenstatus.

Wo beraten lassen?

Ausstieg auf die sanfte Tour: Teilrente

Nicht alle beruflich Pflegenden können oder wollen von heute auf morgen mit ihrer Arbeit aufhören. Manche wünschen sich einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Für sie gibt es das Modell der sogenannten Teilrente: Die vorgezogene Altersrente wird dabei nicht sofort vollständig ausgezahlt, sondern anteilig – zum Beispiel zu 50 oder 80 Prozent. Möglich sind zwischen zehn und 99,99 Prozent der Vollrente. Der entscheidende Punkt: Daneben kann die Pflegekraft weiter arbeiten und zusätzlich Lohn verdienen. Wer weiter rentenversicherungspflichtig arbeitet, kann sogar zusätzliche Rentenansprüche aufbauen. Die Deutsche Rentenversicherung weist zudem darauf hin, dass eine Teilrente den Vorteil haben kann, dass der Anspruch auf Krankengeld erhalten bleibt.

Altersteilzeit: Der Arbeitgeber muss mitspielen

Eine weitere Möglichkeit ist Altersteilzeit – etwa im Blockmodell oder mit gleichmäßig reduzierter Arbeitszeit bis zum Rentenbeginn. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Ob Altersteilzeit möglich ist, hängt vom Tarifvertrag, von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und vom Arbeitgeber ab. Für Pflegende kann das Modell attraktiv sein, wenn die Belastung im Schichtdienst sinken soll, ohne sofort vollständig aus dem Beruf auszusteigen. Wichtig ist aber: Altersteilzeit wirkt sich auf Einkommen und spätere Rentenansprüche aus. Deshalb sollte sie vorab mit Personalabteilung, Betriebs- oder Personalrat und der Deutschen Rentenversicherung durchgerechnet werden.

Checkliste: Bin ich bereit für den früheren Renteneinstieg?

Pflegekräfte, die früher aufhören möchten, sollten nicht nur den Rentenbeginn, sondern den gesamten Übergang planen und sich diese Fragen stellen:

  • Liegt die aktuelle Rentenauskunft vor und: Habe ich sie verstanden?
  • Ist mein Versicherungsverlauf vollständig – mit Ausbildung, Kindererziehung und Elternzeit?
  • Sind 35 oder 45 Versicherungsjahre erfüllt?
  • Wie hoch wäre meine Bruttorente bei Rentenbeginn mit 63 oder 64 sowie mit und ohne Abschlag?
  • Was bleibt nach Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuer?
  • Gibt es private Vorsorge, Ersparnisse oder Schulden?
  • Ist Teilrente plus reduzierte Tätigkeit möglich?
  • Gibt es im Betrieb Altersteilzeit?
  • Wurde Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung geprüft, falls gesundheitlich relevant?
  • Habe ich eine Beratung der Deutschen Rentenversicherung genutzt?
  • Habe ich mit Steuerberatung, Sozialverband oder Gewerkschaft gesprochen?

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