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Arbeitsbelastung

Pflegekräfte deutlich öfter krank

Pflegekräfte fehlen deutlich öfter krank als andere Berufsgruppen. Eine Auswertung der TK zeigt eine hohe Belastung und weiterhin überdurchschnittliche Ausfallzeiten.

Pflegekräfte fehlen weiterhin deutlich häufiger krank als Beschäftigte in anderen Berufen. Das geht aus einer aktuellen Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK) hervor. Demnach waren Pflegekräfte im Jahr 2025 im Durchschnitt 27,8 Tage arbeitsunfähig – rund zehn Tage mehr als der Durchschnitt aller Erwerbstätigen mit 17,7 Fehltagen. 

Altenpflege besonders betroffen

Innerhalb der Pflege zeigen sich deutliche Unterschiede: Beschäftigte in der Altenpflege kamen 2025 nach TK-Angaben auf durchschnittlich 32,7 Fehltage, während in der Krankenpflege 25,8 Tage registriert worden seien. 

Zwar sind die Fehlzeiten laut TK im zweiten Jahr in Folge leicht zurückgegangen. Dennoch lägen sie weiterhin deutlich über denen anderer Berufsgruppen. 

"Die Zahlen zeigen, wie groß die Belastung in der Pflege nach wie vor ist", sagte Thomas Ballast, stellvertretender TK-Vorstandsvorsitzender. "Wer täglich körperlich und emotional viel leistet, braucht gute Rahmenbedingungen, um gesund arbeiten zu können." 

Psychische und körperliche Ursachen dominieren

Ein wesentlicher Anteil der Fehlzeiten entfällt auf psychische Erkrankungen. Pflegekräfte seien im Schnitt 5,7 Tage deshalb krankgeschrieben gewesen, während der Durchschnitt über alle Berufsgruppen bei 3,3 Tagen liege. 

Auch körperliche Beschwerden spielen eine wichtige Rolle:

  • Erkrankungen der Atemwege: 5,3 Tage
  • Muskel-Skelett-Erkrankungen: 4,8 Tage 

Ballast forderte, die Gesundheit der Beschäftigten stärker in den Blick zu nehmen: "Wenn wir über die Zukunft der Pflege sprechen, müssen wir die Gesundheit der Pflegekräfte von Anfang an mitdenken."

Auswertung auf Basis von Millionen Daten

Für die Analyse wertete die TK Arbeitsunfähigkeitsdaten von rund 6,2 Millionen versicherten Erwerbspersonen aus, darunter sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I.

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