Pflegefachpersonen, die sich in der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) ehrenamtlich engagieren, erhalten dafür künftig bis zu acht Freistellungstage im Jahr. Einen entsprechenden Änderungsantrag im Heilberufegesetz hat der westfälische Landtag mit Stimmen aller Fraktionen in zweiter Lesung Ende Januar angenommen.
Evaluation nach fünf Jahren vorgesehen
Demnach sind die gewählten Mitglieder der Organe und Ausschüsse der Pflegekammer zur Ausübung ihres Mandats von ihrer Verpflichtung zur Arbeit freizustellen – soweit dringende betriebliche oder dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Nach fünf Jahren soll diese Regelung evaluiert werden.