Die Fachkommission für die rechtliche Neuordnung bestimmter Kompetenzen und Aufgaben gemäß Pflegeberufegesetz hat Kritik an ihrer Arbeit "scharf" zurückgewiesen. Die Deutsche Schmerzgesellschaft hatte ihr vorgeworfen, ihre Ausführungen seien nicht hinreichend wissenschaftsfundiert und zudem intransparent.
Rechtliche Hintergründe unbeachtet gelassen
In einer Gegendarstellung an BibliomedPflege betonen mit Gertrud Hundenborn und Ingrid Darmann-Finck 2 Mitglieder der Fachkommission nun, die Kritik der Schmerzgesellschaft sei ohne Beachtung der rechtlichen Hintergründe geäußert. Sie sei v. a. insofern problematisch, als damit das Vertrauen in die Module ("Standardisierte Module zum Erwerb erweiterter Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Aufgaben") substanziell untergraben werde.
Gleichzeitig könne damit dem möglichen – wenn auch aufgrund der rechtlichen Begrenzungen noch deutlich steigerungsfähigen – Professionalisierungsschub, den die Pflegeberufe durch Übernahme erweiterter heilkundlicher Aufgaben erführen, der Boden entzogen werden.
Begründungsrahmen erläutert Hintergründe der Modulentwicklung ausführlich
Die Berufsgruppe der Pflegenden solle sehr genau reflektieren, ob sie sich dieser Kritik "vorschnell" anschließen und damit Reformen in der Übertragung erweiterter heilkundlicher Aufgaben, die seit 10 Jahren keinerlei Fortschritte gemacht hätten, "erneut" aufhalten wolle.
Im Begründungsrahmen zu den Modulen seien die Hintergründe ihrer Entwicklung ausführlich erläutert, so z. B. auch die rechtlichen Grundlagen, die wesentlich für die Modulkonstruktion verantwortlich gewesen seien. Nach Ansicht der beiden Kommissionsmitglieder mache das zumindest die Kritik an der Arbeit der Fachkommission obsolet. Indes seien die rechtlichen Grundlagen durchaus zu kritisieren.
Der Begründungsrahmen sei "offensichtlich" von den Kritikerinnen und Kritikern nicht zur Kenntnis genommen worden, bemängeln die beiden Pflegewissenschaftlerinnen.