Monatelang hatte das Sozialministerium in Baden-Württemberg die Einwände gegen die Errichtung einer Pflegekammer geprüft. Nun ist klar: Es sind zu viele – und das Projekt ist gescheitert. Das sogenannte notwendige Quorum sei um knapp 3.400 Stimmen verfehlt worden, teilte das Ministerium am Montag in Stuttgart mit. Die Kammer wäre nur eingerichtet worden, wenn mindestens 67.757 Pflegende keine Einwände gegen die Einrichtung der Kammer erhoben hätten. Dies hätten aber bis Ende Februar nur 64 380 von rund und 120 000 angeschriebenen Pflegenden getan.
Sozialminister Manne Lucha zeigte sich enttäuscht. "Es ist kein Geheimnis, dass ich mir die Errichtung einer Pflegekammer gewünscht hätte", sagte der Grünen-Politiker. Man habe dieser mit dem vorgeschalteten Quorum eine starke Legitimation geben wollen. "Dies ist nach dem Ergebnis des Registrierungsverfahrens leider nicht der Fall. Jetzt gilt es, dieses Ergebnis zu akzeptieren."
Sozialminister Lucha: "Ergebnis akzeptieren"
Offenbar sei die Gruppe derer, die eine Pflegekammer wollen, und derer, die keine Pflegekammer wollen, im Südwesten fast gleich groß, so Lucha. "Dennoch wurde das notwendige Quorum verfehlt, eine Pflegekammer wird in Baden-Württemberg also nicht kommen. Jetzt gilt es, und das vereint alle Pflegekräfte und politischen Verantwortlichen, die berufspolitischen Fragen der Zukunft auch ohne Pflegekammer engagiert und mit größter Kraft zu bearbeiten."
Der Landtag hatte im vergangenen Mai den Weg für eine Pflegekammer frei gemacht. Die grün-schwarze Landesregierung hatte damals argumentiert, die Kammer könne den Pflegefachpersonen eine Stimme geben und das Berufsbild schärfen.
Gründungsausschuss kam zu anderem Ergebnis
Der Gründungsausschuss für eine Einrichtung der Pflegekammer sei in seinem Bericht vom 4. April 2024 zu dem Ergebnis gekommen, dass das Quorum knapp übertroffen wurde – und damit die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Landespflegekammer erfüllt seien, gab das Sozialministerium Bad Württemberg ferner bekannt.
Dieses knappe Ergebnis habe das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration dazu bewogen, alle vom Gründungsausschuss als unwirksam beurteilten Einwendungen im Einzelfall zu überprüfen. Zusätzlich sei auch eine Stichprobenprüfung von 1.000 Fällen aus der Gesamtzahl aller Einwendungen vorgenommen worden. So habe das Ministerium anders als Gründungsausschuss deutlich weniger Einwendungen als unwirksam gewertet.
Zudem hätte 3.066 Pflegefachpersonen kein Anschreiben des Gründungsausschusses zugestellt werden können. Entgegen der vom Gründungsausschuss vertretenen Auffassung, dass diese Fälle als Zustimmung zur Pflegekammer zu werten seien, da diese Personen auch ohne postalische Zustellung hätten Einwendungen erheben können, kam das Ministerium zu dem Schluss, dass diese keine offizielle Kenntnis vom Registrierungsverfahren erlangt hätten und somit für die Berechnung des Quorums von den 120.619 angeschriebenen Pflegefachpersonen abzuziehen seien.
Einrichtungsprozess der Pflegekammer beendet
"Mit der Verkündung des Ergebnisses und des Nichterreichens des Quorums findet der Errichtungsprozess einer Landespflegekammer nun sein Ende. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wird der Gründungsausschuss aufgelöst, alle personenbezogenen Daten werden gelöscht", hieß es in der Presseaussenndung des Ministeriums weiter
Quelle: dpa/Bibliomed