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Tarifgerechte Löhne

Entlohnung in der Pflege auf dem Prüfstand

Das Institut Arbeit und Technik hat untersucht, wie sich tarifgerechte Löhne auf die Attraktivität des Pflegeberufs auswirken.

Die seit September 2022 geltende Tariftreue-Regelung schafft keine gleichen Mindestbedingungen für alle Beschäftigten in der Pflege. Dieses Fazit ziehen Julia Lenzen und Michaela Evans-Borchers vom Institut Arbeit und Technik (IAT/Westfälische Hochschule Gelsenkirchen). Mit der Regelung sollte der Pflegeberuf attraktiver werden. Dieser Ansatz sei aber zu kurz gesprungen, berichteten die Wissenschaftlerinnen am Dienstag.

Keine gleichen Mindestbedingungen

Zwar lasse sich mit der Regelung durchaus eine Lohnaufwertung für Pflegepersonal in der Langzeitpflege in der Fläche erreichen. Insbesondere angesichts der hohen Teilzeitquoten in der Pflege seien allerdings auch Arbeitsbedingungen stärker zu fokussieren, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern.

Grundsätzlich hätten Pflegeeinrichtungen und -dienste drei Optionen:

  1. über den Weg der Tarifbindung oder die Bindung an eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung
  2. über die "Tariforientierung"
  3. über die Anwendung des "regional üblichen Entlohnungsniveaus".

Hohe Lohndifferenzen trotzdem möglich

Die beiden letztgenannten Regelungen entfalteten allerdings nicht in jedem Fall eine unmittelbare und zwingende Wirkung für alle Beschäftigten, da einzelne Lohnbestandteile nicht erfasst seien. Auch die Lohnunterschiede zwischen Krankenhäusern und Langzeitpflegeeinrichtungen anzugleichen, sei allein angesichts der unterschiedlichen Refinanzierungsgrundlagen fraglich.

Weiterhin gebe es keine gesetzliche Regelung, die hohe Lohndifferenzen zwischen den Beschäftigten einer Einrichtung und innerhalb einer Qualifikationsgruppe ausschließe.

Fehlende Transparenz

Dieser Umstand erweise sich bei Anwendung des regional üblichen Entlohnungsniveaus als besonders kritisch, da eine ungleiche Bezahlung weiterhin möglich sei und die betroffenen Personen nicht in der Lage seien, die ihnen zustehenden Löhne zu prüfen. Eine Transparenz hinsichtlich des einrichtungsspezifischen Durchschnittslohns sei für die Beschäftigten nicht zwangsläufig gegeben.

Der Pflegemindestlohn bleibe auch nach Einführung der gesetzlichen Regelungen ein zentraler Eckwert der Lohnentwicklung in der Pflege, da das "regional übliche Entlohnungsniveau" keine echte Lohnuntergrenze definiere, schreiben die Wissenschaftlerinnen.

Bedeutung einer wertschätzenden Führungs- und Teamkultur

Die Tarifbindung und der Optionsmix zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen seien von Bundesland zu Bundesland durchaus unterschiedlich. Diese länderspezifischen Differenzen könnten die regional unterschiedliche Attraktivität der Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen im Pflegeberuf vielemehr noch verstärken.

Der Attraktionsfaktor der Entlohnung dürfe deshalb nicht unabhängig von weiteren Faktoren wie einer wertschätzenden Führungs- und Teamkultur sowie hoher Qualität der Pflegearbeit betrachtet werden. Dazu zählten auch weitere Dimensionen von Arbeitsbedingungen, wie sie gegenwärtig unter anderem mit Blick auf Personalausstattung, Personal- und Qualifikationsmix, Arbeitszeitgestaltung, Entlastungs- und Professionalisierungschancen durch Digitalisierung sowie erweiterte Verantwortungsbereiche, berufliche Weiterbildung, betriebliche Laufbahnperspektiven oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie diskutiert würden.

Regional übliche Entlohnungsniveaus nach Bundesland (Stand 31.10.2023):

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