Der Errichtungsausschuss der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) zieht nach 2 Jahren Arbeit eine positive Bilanz. 38 ehrenamtlich tätige Pflegefachpersonen hätten in dieser Zeit gemeinsam mit der Geschäftsstelle, die aktuell bereits mehr als 20 Mitarbeitende zählt, "alle notwendigen Strukturen für den Start der Pflegekammer in NRW" geschaffen.
Konstituierenden Sitzung am 16. Dezember
Jetzt stehe die Wahl der Kammerversammlung zwischen 15. und 31. Oktober an. Mit ihrer konstituierenden Sitzung am 16. Dezember werde die Pflegekammer NRW dann offiziell ihre Arbeit aufnehmen, teilte der Errichtungsausschuss mit.
Auf der Sitzung des Errichtungsausschusses in der vergangenen Woche sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU):
"Ich bin mir sicher, dass wir für die Berufsgruppe der Pflegenden nur mit dem berufsständischen Selbstverwaltungsorgan der Pflegekammer nachhaltige Verbesserungen schaffen. Deshalb mein Appell an alle wahlberechtigten Pflegefachpersonen in NRW: Gehen Sie wählen und nutzen Sie Ihr demokratisches Stimmrecht."
Neben der bevorstehenden Wahl der Kammerversammlung stand auch die Hauptsatzung der künftigen Pflegekammer im Fokus der Sitzung.
Hauptsatzung als 'Grundgesetz' für die Pflegekammer
Errichtungsausschuss-Vorsitzende Sandra Postel beschrieb:
"Die Hauptsatzung ist wie das 'Grundgesetz' einer Kammer. Hier sind alle wichtigen Regeln fest verankert. Das betrifft im Wesentlichen den Aufbau sowie die Aufgaben innerhalb der Pflegekammer. So werden in der Hauptsatzung unter anderem auch die Größe und die Wahl des Vorstandes geregelt."
Die gewählte Kammerversammlung diskutiere und verabschiede schließlich die Hauptsatzung offiziell.
Aufgaben der Pflegekammer NRW
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts setzt sich die künftige Pflegekammer als Selbstverwaltung aller in dem Bundesland tätigen Pflegefachpersonen für die beruflichen Angelegenheiten von Pflegenden ein und ist in entscheidenden Gremien und Landesausschüssen vertreten.
Zu den elementaren Aufgaben der Pflegekammer NRW zählt neben der politischen Mitbestimmung auch die Festlegung von Berufsnormen im Rahmen einer Berufsordnung sowie einer beruflichen Fort- und Weiterbildungsordnung.