Strukturelle Reformen in der ambulanten und stationären Versorgung sind unumgänglich, sollen sie zukunftsfähig und sektorenübergreifend gelingen. Die Meinungen der Fachleute aus Politik, Wissenschaft und Pflege zur konkreten Umsetzung gehen allerdings auseinander.
Modellvorschlag umfasst Kliniken, Krankenkassen und Kassenärzte
So hat die Gemeinschaft der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) vorgeschlagen, dass auf Landesebene Krankenhäuser, Krankenkassen und Kassenärztinnen bzw. -ärzte unter Beteiligung der jeweiligen Landesregierung die ambulante und stationäre Versorgung übergreifend planen.
Der Ratsvorsitzende des Sachverständigenrats für Gesundheit, Ferdinand M. Gerlach, unterstützte jetzt dieses sog. 3+1-Modell in der aktuellen Ausgabe des AOK-Magazins "Gesundheit und Gesellschaft".
Profession Pflege "zwingend notwendig" zu berücksichtigen
Deutliche Kritik dazu äußerte am Dienstag der Deutsche Pflegerat (DPR). Das Modell vergesse die Profession Pflege. Während Gerlach von einer Chance spricht, die zu nutzen sei, verlangte der DPR die "zwingend notwendige" Erweiterung zu einem 4+1-Modell.
Zwar erkenne der DPR die Notwendigkeit der sektorenübergreifenden Versorgung. Die Sicherstellung der Versorgung könne jedoch nur unter Einbezug der Profession Pflege gelingen, verdeutlichte DPR-Präsidentin Christine Vogler.
Ausgrenzung der Pflege falsch
Jegliche heutige und künftige Ausgrenzung der Profession Pflege – als größte Berufsgruppe im Gesundheitssystem – bei den Entscheidungen, die sie betreffen, lehne der DPR "kategorisch ab". Was richtig und möglich für die Profession sei, das könne nur sie selbst entscheiden.
Eingeführt sehen wolle die AOK-Gemeinschaft ein neues Gremium, das über wesentliche Strukturen der gesundheitlichen und pflegerischen Strukturen bestimmen solle. Dies könne nur mit der Profession Pflege und nicht ohne sie umgesetzt werden. Ein 4+1-Modell sei "ein erster Schritt zur unumgänglichen Wertschätzung für die Pflege".