Der Deutsche Pflegerat (DPR) kritisiert, bislang nicht an der Weiterentwicklung des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 beteiligt worden zu sein, wie dies in § 137l Abs. 2 SGB V "eindeutig geregelt" sei, heißt es in einer Pressemitteilung des DPR vom Donnerstag.
Das Ausschreibungsverfahren sei bereits beendet, eine Leistungsbeschreibung für die Weiterentwicklung der PPR 2.0 erarbeitet worden – ohne die Mitwirkung der Verbände der beruflich Pflegenden. Bereits Ende des Vorjahres hatte der DPR seine Beteiligung am Verfahren eingefordert.
Inhaltliche Konzeption der PPR 2.0 benötigt Pflegeexpertise
DPR-Vize-Präsidentin Irene Maier kritisierte den fehlenden Einbezug des Deutschen Pflegerats als "ein eklatantes Fehlverhalten":
"Wenn nicht bei der inhaltlichen Konzeption der Weiterentwicklung, an welcher Stelle sonst soll die Pflegeexpertise des Deutschen Pflegerats und seiner Mitgliedsverbände denn sinnvollerweise eingebracht werden? Das ist nicht tolerierbar und wieder einmal ein Paradebeispiel dafür, dass über die beruflich Pflegenden, aber nicht mit ihnen geredet und beschlossen wird."
Der DPR fordere daher umgehend seine Beteiligung an der Weiterentwicklung der PPR 2.0 ein. Maier weiter:
Die PPR 2.0 soll ab Januar 2024 verbindlich gelten.
"Anders kann es nicht zu einer Stärkung der beruflich Pflegenden und damit zu einer deutlichen Verbesserung der Patientenversorgung in den Kliniken kommen."