Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) kritisiert in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sowie alle Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder die Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung. In jetziger Version dürfe der Beschluss nicht in Kraft treten, schreibt die DIVI in einem am Mittwoch veröffentlichten Brief.
Administrativer Mehraufwand
Die Notaufnahmen in Deutschland werden mit der vorgelegten G-BA-Richtlinie nach Meinung der DIVI mit einem zusätzlichen, nicht abschätzbaren administrativen Mehraufwand belastet.
Der G-BA-Beschluss sieht unter anderem vor, ab 2027 die Ersteinschätzung in der Notaufnahme nur noch von examiniertem Pflegepersonal mit Zusatzqualifikation Notfallpflege oder von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern vornehmen zu lassen.
Die Sprecherin der DIVI-Sektion Notfalldokumentation Bernadett Erdmann erläuterte:
"Grundsätzlich begrüßen wir die Forderung, für die Notfallversorgung rund um die Uhr qualifiziertes Pflegepersonal mit der Zusatzqualifikation Notfallpflege vorzuhalten."
Jedoch sei sie skeptisch, ob selbst nach Ende der Übergangsfristen eine ausreichend hohe Zahl qualifizierter Fachkräfte verfügbar sei.
Weitere qualifizierte Pflegekräfte könnten verloren gehen
Und selbst wenn, dann seien diese hochqualifizierten Mitarbeitenden vor allem zur Versorgung an Patientinnen und Patienten vonnöten und dürften nicht in administrativen Prozessen gefangen gehalten werden, argumentiert die DIVI weiter.
Zudem bestehe die Gefahr, dass für Pflegende die Zusatzqualifikation Notfallpflege nicht mehr so attraktiv sei und qualifizierte Pflegefachpersonen verloren gingen.