Die Deutsche interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) begrüßt grundsätzlich Lauterbachs Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung (Pflegestudiumstärkungsgesetz, PflStudStG). Wie die DIVI am Freitag mitteilte, sei aber noch "eine deutliche Überarbeitung und Ergänzung des Gesetzentwurfs" nötig.
Laut DIVI-Präsident Felix Walcher sei der "eigentlich wichtigste Aspekt" im Entwurf nicht enthalten:
"Vor allem die Fachweiterbildung – wie die zur Intensivpflege und Notfallpflege – muss für die zweijährige Weiterbildung der Mitarbeiter substanziell gestärkt und für die Arbeitgeber, die Kliniken, kostenneutral gesichert sein!"
Das wichtigste Ziel des Reformvorhabens sei es, mehr junge Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern. Doch über das Pflegestudium hinaus sei es entscheidend, dem Fachpersonal über die Förderung weiterer Spezialisierung eine Perspektive zu bieten.
Die zweijährige Weiterbildung, die an die bereits geleistete Pflegeausbildung anknüpfe, müsse bundeseinheitlich geregelt werden. Dazu seien für Arbeitnehmende wie für Arbeitgebende zwingend attraktive finanzielle Modelle zu schaffen.
Wie die DIVI mitteilt, stehe die Finanzierung der Fachweiterbildung auch auf der Agenda der kommenden Gesundheitsministerkonferenz (GMK) im Juli. Außerdem gehöre sie ebenfalls unbedingt in den Gesetzentwurf vom 24. Mai 2023.