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Digitalisierung in der Pflege

Digitalisierungspauschale und Change-Prozess gefordert

Das Verbändebündnis "Digitalisierung in der Pflege" macht Lösungsvorschläge für die Refinanzierung der Digitalisierung in der Branche.

Nutzenstiftende Digitalisierung der Pflege ist nach Ansicht des Verbändebündnisses "Digitalisierung in der Pflege" nur dann flächendeckend umzusetzen, wenn diese durch Refinanzierung in den Leistungsentgelten sichergestellt wird und der Bund dafür die Rahmenbedingungen schafft. Einmalige Zuschüsse reichten nicht aus, bemängelte das Bündnis nach einem Austausch mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Unzureichende Refinanzierung hemmt Digitalisierung in der Pflege

Eine unzureichende Refinanzierung sieht das Bündnis als eines der Haupthemmnisse für den Rückstand der Pflege in der Digitalisierung an. Um die Refinanzierung sicherzustellen, schlug das Bündnis am Dienstag deshalb unter anderem eine Digitalisierungspauschale vor, die nach Tag und Einsatz zu staffeln sei.

Zu erstatten seien beispielsweise Erstausstattungen und Investitionsfolgekosten wie Ausstattungsanpassungen, Lizenzen, Fort- und Weiterbildungskosten sowie Kosten für Cybersicherheit. Grundsätzlich umfasse die Digitalisierung der Pflege weit mehr als die Telematik-Anbindung. So zählten auch Software-Systeme zur mobilen Pflegedokumentation, Dienstplansysteme oder Service-Roboter dazu.

Entgeltverhandlungen anpassen

Einen weiteren Hebel sieht das Bündnis in den Entgeltverhandlungen der stationären Langzeitpflege. Die Möglichkeit der zweckgebundenen Umwidmung von vereinbarten Budgets oder Mitteln könne die wichtigen Prozesse der Digitalisierung unbürokratisch unterstützen.

Zudem sei ein Change-Prozess nötig, um die Profession Pflege in die Umsetzung der Digitalisierung einzubeziehen und digitale Lösungen in der Praxis ankommen zu lassen. Entscheidungsteilhabe, Mitgestaltung und partnerschaftliche Kooperation seien vonnöten. Partizipation lediglich auf dem Niveau einer Anhörung oder Einbeziehung sei unzureichend.

BMG sieht wenig Handlungsspielraum

Das BMG sieht nach Angaben des Verbändebündnisses allerdings wenig Spielraum für eine Refinanzierung der Digitalisierungskosten. Außerdem habe das Ministerium auf die Zuständigkeit der Länder und der Selbstverwaltung (Kostenträger) für die Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten der Pflege verwiesen. Gleichwohl wolle das BMG etwa die Vorschläge zum Thema Entgeltverhandlungen prüfen.

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