Mit Blick auf das neue Pflegefachassistenzgesetz warnt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) erneut vor einer Absenkung des Qualifikationsniveaus in der künftigen Pflegefachassistenz.
320‑Stunden‑Weg könnte zum Standard werden
Ab 1. Januar 2027 wird die Ausbildung bundesweit vereinheitlicht und generalistisch ausgerichtet. Der DBfK befürchtet jedoch, dass der im Gesetz als Ausnahme vorgesehene, lediglich 320 Stunden umfassende Vorbereitungskurs für berufserfahrene Helferinnen und Helfer in der Praxis zum Regelfall werden könnte.
Der Verband kritisierte am Donnerstag, dass Personen mit mindestens drei Jahren Praxiserfahrung ohne Berufsabschluss die reguläre 18‑monatige Ausbildung überspringen und direkt zur Prüfung zugelassen werden können. Angesichts von Personal- und Kostendruck, insbesondere in der Langzeitpflege, bestehe das Risiko, dass Einrichtungen bevorzugt auf die Kurzqualifikation zurückgreifen. Als Beispiel verweist der Verband auf Erfahrungen aus Niedersachsen, wo ein entsprechender Weg bereits etabliert sei.
"Ein staatlicher Abschluss in einem Heilberuf darf nicht über ein rund 8‑wöchiges Minimalprogramm erreicht werden", heißt es in der DBfK-Mitteilung. Nötig seien eine solide theoretische Fundierung, strukturiertes Lernen und professionelle Praxisanleitung, argumentierte DBfK-Präsidentin Vera Lux.
Risiken für Patientensicherheit und Belastung der Fachkräfte
Das Aufgabenprofil der Pflegefachassistenz umfasst – je nach Delegation – auch sicherheitsrelevante Tätigkeiten wie Mitwirkung an Diagnostik und Therapie oder Medikamentengabe. Ohne verlässliche Praxisanleitung und überprüfbare Kompetenzen steige das Risiko von Fehlentscheidungen mit direkten gesundheitlichen Folgen, so der DBfK. Zudem erhöhe eine Kurzqualifikation den Supervisions- und Haftungsdruck auf Pflegefachpersonen, stellte der DBfK in einem Positionspapier zum Thema klar.
Der Verband fordert daher bundesweit gesicherte Qualitätsstandards, verbindliche Rahmenvorgaben und eine Ausgestaltung, die ein einheitliches Qualifikationsniveau tatsächlich sicherstellt.
Südwestverband sieht Verzögerung auch als Chance
Der DBfK Südwest kritisiert in einer ergänzenden Mitteilung, dass Baden‑Württemberg den Start der neuen Ausbildung erst für 2028 plant und damit ein Jahr hinter dem Rest der Bundesländer zurückliegt. Gleichzeitig sieht der Landesverband darin die Möglichkeit, die zusätzlichen Monate für die Entwicklung eines landesweiten Curriculums und eines Rahmenlehrplans zu nutzen. Ziel sei es, einheitliche Qualitätsstandards für alle Träger zu gewährleisten.
Die Verzögerung könne nur dann sinnvoll genutzt werden, wenn das Land die Vorgaben des Bundes konstruktiv in Landesrecht überführt, heißt es dort weiter.