In dieser Woche hat der Gesundheits- und Pflegeausschuss des bayerischen Landtags über die Reform des Pflegendenvereinigungsgesetzes diskutiert. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Südost hat die aktuellen Diskussionen zum Gesetzgebungsverfahren deutlich kritisiert. Der Gesetzentwurf – in dem es unter anderem um eine "starke Selbstverwaltung" der Profession Pflege geht – werfe viele offene Fragen auf und präsentiere nur "halbherzige Lösungen".
Nutzen für Pflegefachpersonen fehlt
So begrüßt der DBfK Südost zwar, dass ein Berufsregister für Pflegefachpersonen eingeführt werden soll. Allerdings fehle in den neuen Regeln "ein klarer Nutzen für die beruflich Pflegenden". In einer Mitteilung des Berufsverbands heißt es:
"Eine Registrierung stellt noch keine Selbstverwaltung dar, und wenn sie mit einer freiwilligen Mitgliedschaft einhergeht, bleibt es ein reiner Verwaltungsakt."
Auch würden mit einer Registrierung allein keine Beteiligungsrechte ermöglicht. Diese seien vielmehr an eine Mitgliedschaft gekoppelt. Da aber bisher nicht einmal drei Prozent der Pflegefachpersonen in Bayern freiwillig Mitglied in der "Selbstverwaltungsorganisation" – der Vereinigung der Pflegenden in Bayern – geworden seien, fehle die Legitimation, für die gesamte Berufsgruppe sprechen zu können. Richtlinien für die Berufsausübung oder die Fort- und Weiterbildung müssten nach wie vor über die jeweilige Staatsregierung erlassen werden.
DBfK Südost für Pflichtmitgliedschaft
"Von der anvisierten Selbstverwaltung ist die Berufsgruppe also weit entfernt."
Die geringe Anzahl der freiwilligen Mitglieder der Vereinigung zeige, dass der bisherige Sonderweg in Bayern nicht überzeugend sei. Deshalb plädiert der DBfK Südost für eine Pflichtmitgliedschaft, "wie sie in anderen Heilberufskammern üblich ist".
"Nur mit einer verpflichtenden Mitgliedschaft wird die Berufsgruppe über eigene Belange entscheiden können. Das sieht der Gesetzentwurf aber bisher nicht vor."
Der bayerische Sonderweg müsse aufgegeben oder "eine wirkliche Reform angestrebt" werden. Werde der vorliegende Gesetzentwurf weiter verwässert, sei das Vereinigungskonstrukt als Ganzes infrage zu stellen.
Bereits im Februar hatte auch der Bayerische Landespflegerat anlässlich aktueller Gesetzgebungsdebatten den bayerischen Sonderweg kritisiert.