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Primärversorgung

DBfK schlägt erweiterte CHN-Befugnisse vor

Community Health Nurses: DBfK und Bosch Health Campus fordern mehr Kompetenzen

Community Health Nurses (CHN) sollen nach Vorstellungen des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) künftig deutlich mehr heilkundliche Aufgaben in der Primärversorgung übernehmen können. Dazu gehören unter anderem Anamnesen, Basisuntersuchungen, Impfungen sowie die Versorgung chronisch erkrankter Menschen. Das geht aus zwei neuen Publikationen hervor, die der DBfK gemeinsam mit dem Bosch Health Campus am Mittwoch vorgestellt hat.

Die Papiere enthalten sowohl fachliche Vorschläge für eine neue Aufgabenverteilung zwischen Pflegefachpersonen und Ärzteschaft als auch ein Rechtsgutachten zu den rechtlichen Voraussetzungen eigenverantwortlicher heilkundlicher Tätigkeiten durch Community Health Nurses.

Vorschlag für erweiterte Befugnisse

Die vorgeschlagenen Aufgaben wurden nach Angaben des Autorenteams in einem gemeinsamen Arbeitskreis aus Pflegefachpersonen und Ärzteschaft erarbeitet. 

Das Konzept sieht auch vor, dass CHN bei definierten Krankheitsbildern Diagnosen stellen, Arzneimittel auf Grundlage festgelegter Behandlungspfade verordnen und unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen können.

"Seit Langem ist klar, dass Community Health Nurses die Primärversorgung sinnvoll ergänzen und gerade für Menschen mit chronischen und komplexen Erkrankungen Versorgungslücken schließen können", sagte DBfK-Präsidentin Vera Lux.

Nach Vorstellung des Autorenteams sollen Community Health Nurses insbesondere die kontinuierliche Betreuung chronisch erkrankter Menschen übernehmen. Für komplexe oder diagnostisch unklare Fälle blieben weiterhin Ärztinnen und Ärzte zuständig.

Verbände sehen weiteren Gesetzgebungsbedarf

DBfK und Bosch Health Campus verweisen auf das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), das erstmals eine rechtliche Grundlage für erweiterte heilkundliche Tätigkeiten von Pflegefachpersonen geschaffen habe. Für Community Health Nurses reiche diese Regelung jedoch nicht aus.

Die Organisationen sprechen sich deshalb für weitergehende gesetzliche Regelungen aus. Insbesondere für Pflegefachpersonen im Bereich Advanced Practice Nursing (APN) brauche es einen eigenständigen Rechtsrahmen, der Kompetenzen, Verantwortungsbereiche und heilkundliche Tätigkeiten klar definiere.

"Die gesetzliche Befugniserweiterung ist ein wichtiger Schritt, verändert die Versorgung aber noch nicht", sagte der Geschäftsführer des Bosch Health Campus, Mark Dominik Alscher. "Damit Community Health Nurses und andere qualifizierte Pflegefachpersonen ihre erweiterten Kompetenzen tatsächlich einsetzen können, müssen diese Leistungen in der Regelversorgung abgebildet und finanziert werden."

Zwischen Heilkunde und Haftung

Haftung und Vergütung als offene Fragen

Neben den fachlichen Vorschlägen haben DBfK und Bosch Health Campus ein Rechtsgutachten zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung durch Community Health Nurses veröffentlicht. Darin werden unter anderem Fragen der Verantwortung, Haftung und Versicherung behandelt.

Aus Sicht des Autorenteams sind für eine Umsetzung verbindliche Kompetenzgrenzen, Qualifikationsstandards, Behandlungspfade sowie klare Eskalations- und Überweisungskriterien erforderlich. Zudem seien Vergütung, Abrechnung und digitale Einbindung entsprechender Leistungen zu regeln.

DBfK und Bosch Health Campus sprechen sich dafür aus, die vorgeschlagene Aufgabenverteilung wissenschaftlich begleitet zu erproben und langfristig in die Regelversorgung zu überführen.

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