Was als Zeichen der Wertschätzung der Pflege gedacht war, gerät aus Sicht des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) Südost zur Farce: Reihenweise erhielten Antragsteller derzeit negative Bescheide, obwohl ihnen der bayerische Corona-Pflegebonus laut Richtline eigentlich zustehe. Wer den Ablehnungsbescheid anfechten will, müsse sofort Klage beim bayerischen Verwaltungsgericht einreichen. Der DBfK vermutet, dass die verfügbaren Mittel "schlicht aufgebraucht" seien.
Probleme habe es beim bayerischen Corona-Pflegebonus von Anfang an gegeben, so der DBfK in einer Mitteilung: Erst sei lange nicht klar gewesen, wer genau anspruchsberechtigt sei, dann seien im laufenden Verfahren die Formulare und die Richtlinie geändert worden. Seitdem hätten etwa Leitungskräfte in der Pflege sowie Mitarbeitende der Tagespflege und hauswirtschaftlichen Versorgung keinen Anspruch mehr auf die Sonderzahlung gehabt. Begründung sei, dass es sich laut Richtlinie beim bayerischen Corona-Pflegebonus um eine freiwillige Leistung der Regierung ohne Rechtsanspruch handle, die nach Haushaltslage ausgezahlt werde.
Rund 350.000 Anträge für den Pflegebonus seien laut DBfK bis Ende Juni beim Landesamt für Pflege eingegangen, bis Juli sei die Hälfte ausgezahlt worden. "Weil scheinbar das Geld ausgeht, wird durch die Hintertüre Anspruchsberechtigten die Zahlung verwehrt", kritisierte die stellvertretende Geschäftsführerin des DBfK Südost, Stefanie Renner. "Glück hatten diejenigen, die als erste ihre Anträge eingereicht haben. Sie haben den Bonus noch erhalten." Der Rest werde wohl leer ausgehen.
Den komplizierten Klageweg werde wohl kaum eine Pflegeperson auf sich nehmen, weil der Ausgang mehr als ungewiss sei. Der DBfK befürchtet, dass das dazu führen werde, dass sich die Berufsgruppe "einmal mehr darin bestätigt sehen, dem Pflegeberuf endgültig den Rücken zu kehren".