Der katholische Wohlfahrtsverband Caritas hat deutliche Vorbehalte gegen den geplanten allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für Altenpflegepersonal geäußert.
Der oberste Dienstgebervertreter der Caritas, Norbert Altmann, plädierte in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" am Montag dafür, Mindestbedingungen weiterhin über die bestehende Pflegemindestlohnkommission zu regeln.
Er vertrete "nicht die Ansicht, dass man – jenseits der Festlegung angemessener Mindestbedingungen – ein flächendeckendes, einheitliches Regelwerk für alle Arbeitsbedingungen in allen Pflegediensten und -heimen einführen sollte", sagte Altmann der FAZ.
"Die zentrale Voraussetzung für gute Löhne und Arbeitsbedingungen ist, dass die Pflegeversicherung höhere Personalkosten verlässlich finanziert."
Solange das nicht geklärt sei, träfen die Mehrkosten die Pflegebedürftigen und trieben sie im Zweifel in die Sozialhilfe. Eine politische Lösung dieses Problems sei "überfällig".
Altmann ist Sprecher der Dienstgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas, der je 31 Dienstgeber- und Dienstnehmervertreter angehören. Er leitet auch die Personal- und Tarifpolitik des Caritasverbands für das Erzbistum Paderborn.
Zweidrittelmehrheit nötig
Damit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den zwischen Verdi und Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) beschlossenen Tarifvertrag als allgemeinverbindlich erklären kann, müssen die kirchlichen Anbieter Caritas und Diakonie zustimmen. Sie unterliegen einem kircheneigenen Tarifrecht.
Die 62-köpfige Caritas-Kommission will darüber am Donnerstag entscheiden. Das erforderliche Quorum wäre dort laut Altmann eine Zweidrittelmehrheit.
Zum geplanten Verdi-Tarifvertrag sagte er:
"Natürlich dürfen eine Gewerkschaft und ein Arbeitgeberverband einen Tarifvertrag schließen, der dann für jeden in dem Verband organisierten Arbeitgeber unmittelbar gilt."
Die Arbeitgeber im BVAP wollten sich aber offenbar nur dann fest an den Tarifvertrag binden, wenn er zugleich allen anderen Arbeitgebern vorgeschrieben werde.
"Das halte ich für nicht überzeugend."
Demgegenüber sei die repräsentativ zusammengesetzte Pflegekommission, die seit 2009 für branchenweite Mindestbedingungen zuständig ist, ein "sehr gutes Instrument". Durch ihre Beschlüsse tritt 2021 eine neue Mindestlohnregelung mit drei Stufen von 12 bis 15 Euro je Stunde in Kraft. Dies sei "wegweisend", so Altmann.
"Außerdem besteht die Perspektive, dass die Kommission diese Standards weiterentwickelt."