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Außerklinische Intensivpflege

Bundestag beschließt Reform

Die außerklinische Intensivpflege wird reformiert. Das hat am Donnerstag der Bundestag beschlossen.

Der Bundestag hat am Donnerstag die Reform der außerklinischen Intensivpflege beschlossen. An der Vorlage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für das sog. Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) gab es bis zum Schluss heftige Kritik. Diese betraf v. a. die Behandlung von Patientinnen und Patienten, die beatmet werden müssen.

Fehlanreize beseitigen, Selbstbestimmung stärken

Ziel der Reform ist es, Intensiv-Pflegebedürftige wie Wachkoma-Patientinnen und -Patienten, Menschen mit schwerer Lungenkrankheit oder mit Schädel-Hirnverletzungen besser zu versorgen, Fehlanreize in der Intensivpflege zu beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Es sollen damit Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause geschaffen und die Intensivpflege in stationären Einrichtungen bezahlbar werden.

Krankenhäuser und Heime sind künftig verpflichtet, wenn möglich, ihre Patientinnen und Patienten von den Beatmungsgeräten zu entwöhnen. Unterbleibt solch ein Versuch, droht ein Vergütungsabschlag. Damit sollen finanzielle Anreize für eine unnötig verlängerte künstliche Beatmung vermieden werden. Laut Gesundheitsministerium könnten bis zu zwei Drittel der beatmeten Personen von der Beatmung entwöhnt werden.

Kern des Anstoßes für die anhaltende Kritik u. a. von Pflegevertretern war bislang die Befürchtung, die Kassen könnten übermäßig darauf Einfluss nehmen, ob die Betroffenen zu Hause oder stationär versorgt würden. Nach heftigen Protesten besserte Spahn nach.

Kostenintensive häusliche Pflege 

Jetzt heißt es, "berechtigten Wünschen" der Patientinnen und Patienten sei zu entsprechen. Es sei zu prüfen, ob und wie die Versorgung vor Ort sichergestellt sei oder ob sie durch Nachbesserungsmaßnahmen gewährleistet werden könne. Der Medizinische Dienst soll jährlich überprüfen, ob die Versicherten angemessen versorgt werden.

Spahn will v. a. die häusliche Pflege reformieren, weil diese sehr kostenintensiv ist. Pro Patientin oder Patient erhalten Pflegedienste 20.000 bis 30.000 Euro, was laut Spahn auch zu Betrügereien führe.

Für die Intensivpflege in stationären Einrichtungen wird hingegen ein Eigenanteil von bis zu 3.000 Euro fällig, was sich viele nicht leisten können. Von einem Großteil dieser Eigenanteile sollen Pflegebedürftige im Zuge des Gesetzes künftig entlastet werden. Die ursprünglichen Pläne sahen nur noch in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Intensivpflege im eigenen zu Hause vor.

Das Gesetz ist am Tag nach der Verkündigung in Kraft getreten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

 

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