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Bundestagsbeschluss zur schnelleren Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Anerkennung soll zügiger klappen

Der Bundestag hat das Gesetz zur schnelleren Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Heilberufen beschlossen. Neue Standards, direkte Kenntnisprüfungen und frühere Sprachtests sollen Verfahren vereinfachen.

Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen in Heilberufen beschlossen. Mit dem Gesetz soll insbesondere die Integration internationaler Fachkräfte in den Arbeitsmarkt erleichtert werden. "Anerkennungsverfahren von Berufsqualifikationen dürfen nicht länger der Flaschenhals bei der schnellen Integration von qualifizierten Fachkräften in unseren Arbeitsmarkt sein", sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).

Direkte Kenntnisprüfung wird Regelfall

Kern der Reform ist die Einführung der direkten Kenntnisprüfung als Regelfall. Sie ersetzt für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker weitgehend die bislang üblichen dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfungen. Letztere bleiben nur optional bestehen. Dadurch sollen sowohl Antragstellende als auch Länderbehörden entlastet und Verfahren vereinheitlicht werden.

Für den ärztlichen Bereich wird zudem klargestellt, dass es sich bei der Kenntnisprüfung künftig um eine Berufszulassungsprüfung handelt. Damit gelten einheitliche Standards – unabhängig von individuellen Defiziten der Antragstellenden.

Länder können Sprachkompetenzen früher prüfen

Ein weiterer Bestandteil des Gesetzes betrifft Sprachprüfungen. Bundesländer sollen die Möglichkeit erhalten, Sprachkenntnisse von Bewerberinnen und Bewerbern aus Drittstaaten bereits vor der Berufsqualifikation zu erheben. Für Abschlüsse aus EU-, EWR-Staaten und der Schweiz bleibt es hingegen bei der bestehenden Reihenfolge, da dies europarechtlich vorgegeben ist.

Auch im Hebammengesetz gibt es Neuerungen: Künftig besteht ein Wahlrecht, auf eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung zu verzichten und direkt eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang zu absolvieren. Das Ministerium geht hier von Einsparungen von rund 16 Millionen Euro jährlich aus.

Weitere Änderungen und Inkrafttreten

Das Gesetz beinhaltet darüber hinaus Erleichterungen im Hebammengesetz, unter anderem verlängerte Nachweisfristen und die Möglichkeit simulationsgestützter Trainings im Hebammenstudium. Zudem wird die Grundlage geschaffen, um EU-Vorgaben zur partiellen Berufserlaubnis umzusetzen.

Die Regelungen sollen – nach Zustimmung des Bundesrats – am 1. November 2026 in Kraft treten.

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