Einrichtungen der Altenpflege sollen in Bremen künftig nur noch mit max. 80 Plätzen und ausschließlich mit mind. 14 Quadratmeter großen Einzelzimmern gebaut werden dürfen. Das sieht eine neue Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz vor, die Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) am Dienstag dem Senat vorgelegt hat. Der Senat hat die Senatorin gebeten, die vorgelegte Verordnung zu erlassen. Sie soll ab Februar 2022 gelten.
Hedge-Fonds und Großinvestoren ausbremsen
Den Anlass für die Verordnung erläuterte Stahmann wie folgt:
"Die Pflege ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten immer mehr zum Gegenstand wirtschaftlicher Interessen geworden. Investoren mit großen finanziellen Ressourcen versprechen Anlegern hohe Renditen. Im Ergebnis erleben wir immer wieder, wie das zulasten der Qualität in Betreuung und Pflege geht. Mit der Begrenzung der Platzzahlen wollen wir Bremen als Standort für Hedge-Fonds und Großinvestoren ein bisschen unattraktiver machen."
Die neue Bauverordnung soll laut Stahmann zudem einen Impuls für die quartiersnahe Versorgung bringen. Kleinere Pflegeeinrichtungen im eigenen Quartier böten alten Menschen die "Chance, weiterhin am sozialen Leben in ihrer angestammten sozialen Umgebung teilzuhaben". Das ginge nicht mit 150-Betten-Häusern.
Kleinere Quartiere vor Ort stärken
Im Bundesland Bremen haben nach Mitteilung der Sozialsenatorin derzeit 29 von 101 Einrichtungen der Altenpflege mehr als 80 Plätze.
Nach der neuen Bauverordnung dürfen zwar in neuen Altenpflegeheimen keine Doppelzimmer mehr gebaut werden. Es soll aber die Möglichkeit geben, 2 Zimmer zu einer "Nutzungseinheit" zusammenzuschließen, etwa für Paare.
"Niemand soll gezwungen werden, mit einer fremden Person in einem Zimmer zu leben, aber wir wollen Paare oder enge Freundinnen und Freunde auch nicht trennen."