Das Sozialministerium in Brandenburg hat den Förderzeitraum für das seit 2019 bestehende Programm "Pflege vor Ort" im Rahmen des Pakts für Pflege um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert. Mit der entsprechenden Förderrichtlinie sollen Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik zur Stärkung der Pflege vor Ort in den Kommunen gefördert werden. Ziel sei die Unterstützung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land Brandenburg. Insgesamt stehen nach Ministeriumsangaben dafür 2022 und 2023 jeweils rd. 10 Mio. Euro zur Verfügung.
Ambulante Pflege- und Unterstützungsangebote ausbauen
Insgesamt habe das Land bisher rd. 5,6 Mio. Euro investiert u. a. für Netzwerkaktivitäten und Ideenwerkstätten, für die Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen (z. B. alltagsunterstützende Angebote, Helferkreise, Nachbarschaftshilfen, Information und Beratung, Schulungen für helfende Personen), für die Verbesserung von Teilhabe pflegebedürftiger Menschen (z. B. an Sport- und Mittagsangeboten) sowie für speziell auf pflegebedürftige Menschen zugeschnittene Mobilitätsangebote.
Sozialministerin Ursula Nonnemacher sagte am Freitag:
"Das Interesse der Kommunen zeigt, wie groß der Bedarf an Unterstützungsangeboten für Pflege in der eigenen Häuslichkeit ist. Genau darauf zielt die Förderrichtlinie ab. Denn 'Pflege vor Ort' ist wörtlich zu nehmen. Wir unterstützen damit Angebote, die eine Pflege dort ermöglichen, wo die pflegebedürftigen Menschen leben, wo sie zu Hause sind und auch bei Hilfebedarf bleiben möchten."
Der Pakt für Pflege besteht insgesamt aus 4 Säulen:
- dem Förderprogramm "Pflege vor Ort",
- der Förderung des Ausbaus der Pflegeberatung, insbesondere der Pflegestützpunkte,
- einem Investitionsprogramm für Kurzzeit- und Tagespflege,
- Maßnahmen zur Fachpersonalsicherung über die Schaffung attraktiver Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen.