Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts zu Energiehilfen für soziale Einrichtungen.
"Auch Pflegeeinrichtungen und vor allem die Pflegebedürftigen sollen mit der Gas- und Strompreisbremse in der Energiekrise entlastet werden. Die verbleibenden Zusatzkosten sollen zur Entlastung der Pflegebedürftigen über einen speziellen Fonds weitgehend kompensiert werden. Damit hat die Ampelkoalition sich der Empfehlung der Experten angeschlossen. Das ist gut", sagt bpa-Präsident Bernd Meurer.
Ermittlung ist bürokratisch und unausgewogen
Kritik übt er am Verfahren zur Ermittlung der Zusatzkosten für Pflegeunternehmen und die verschiedenen Deckelungen der Strom- und Gaspreisbremse: diese seien bürokratisch und unausgewogen. Kosten würden ungerechtfertigt in den Fonds verlagert und die Pflegeversicherung über Gebühr belastet.
Die Pflegebedürftigen profitierten nur, wenn ihre Einrichtung Gas oder Fernwärme bezieht. Die übrigen Pflegebedürftigen und Pflegeeinrichtungen bekommen keine Mittel aus dem Fonds für das Heizen, Pflegedienste erhalten gar nichts.
Andere Energieträger werden nicht berücksichtigt
Die Bundesregierung schaffe damit eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Weil die Kosten für andere Energieträger nicht erstattet werden, würden Pflegebedürftige künftig ungleich behandelt – je nachdem, wo sie leben oder welche Energieformen dort benötigt werden. Hier müsse nachgebessert werden.