Am Freitag ist die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit wird sie nun ab 1. Juli flächendeckend in die Praxis der Krankenhäuser eingeführt. "Das ist ein berufspolitischer Meilenstein der Pflegeverbände und ein Beispiel für die Leistungsfähigkeit des Deutschen Pflegerats und seiner Mitgliedsverbände", kommentiert der Referent für Pflege im Krankenhaus im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und Leiter der Fachkommission Personalbemessungsinstrument im Deutschen Pflegerat (DPR), Ingo Böing, gegenüber BibliomedPflege.
Die im DPR angesiedelte "Fachkommission Personalbemessungsinstrument" habe über viele Jahre hinweg intensiv an der PPR 2.0 gearbeitet und immer den pflegefachlichen Fokus beibehalten. Die PPR 2.0 sei neben der Kinder-PPR 2.0 und der Kinder-Intensiv-PPR das zentrale Element in der PPBV.
Trendwende für ausreichend Pflegepersonal
Die PPBV sei nun der erste Schritt für die lang ersehnte Trendwende hin zu ausreichend Pflegepersonal und eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten im Krankenhaus. "Sie hat das Potenzial, nachhaltig die Fachkräfte zu sichern, denn sie steht für Arbeitsbedingungen, die am Bedarf der Patienten ausgerichtet sind und damit eine gute sowie zufriedenstellende Pflege ermöglichen", betont Böing.
Außerdem werde die PPBV die Digitalisierung in der Pflege im Krankenhaus beschleunigen. Denn Krankenhäuser, die bereits eine digitale Dokumentation eingeführt haben und im besten Fall die Pflege digital planen, könnten ohne Zusatzaufwand die PPR 2.0 aus der fachlichen Dokumentation ausleiten.
Chance, Pflegefachlichkeit zu steigern
"Das wird das Vorbild für die flächendeckende Umsetzung sein", ist sich der Pflegereferent sicher.
Letztlich biete die PPBV zudem die Chance, die Pflegefachlichkeit zu steigern, indem pflegerische Assessments und Pflegediagnostik die Einstufung künftig untermauerten.
DPR und DBfK begleiteten den Einführungs- und Weiterentwicklungsprozess intensiv, damit der Weg konsequent weiter beschritten werde.