Der Bochumer Bund hat sich sich gegen den aktuellen Gesetzesentwurf zur Landespflegekammergründung in Baden-Württemberg positioniert. Die künftige "(Schein-)kammer" befinde sich nicht mit den anderen Gesundheitsberufen in der Heilberufekammer Baden-Württemberg und damit "nicht auf Augenhöhe mit den anderen Berufen im Gesundheitswesen". Die Kammer müsse auf Grundlage des Kammergesetzes den anderen Heilberufen in Form und Funktionalität gleichgestellt werden und mit der Gründung neben sofortigen Pflichten auch alle erforderlichen Rechte erhalten.
Anschubfinanzierung ist zu gering
Das im Gesetzentwurf formulierte Quorum lehnt die Pflegegewerkschaft ebenfalls ab: Der Entwurf wirke "wie die Verwirklichung eines reinen Lippenbekenntnis, das nach außen politischen Willen zur Unterstützung der Pflegenden simuliert und die wahrhaftige Selbstverwaltung einer eigenständigen Profession gleichzeitig zu verhindern versucht". Das zeige sich auch in der "deutlich zu geringen Anschubfinanzierung".