Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat mit BAPID III (Projekt "Bildungsarchitektur der Pflegeberufe in Deutschland") vergangenen Freitag standardisierte Kompetenzprofile für Pflegeberufe vorgelegt. Die neuen Profile führen die in BAPID II beschriebenen Rollen und Berufsbilder fort und ordnen Zuständigkeiten entlang der Qualifikationsstufen – von der Pflegefachassistenz bis zur Pflegeexpertin oder zum Pflegeexperten. Sie sollen in allen Versorgungsbereichen Orientierung geben und klären, wer Pflege plant, durchführt, entscheidet und weiterentwickelt.
"Pflege braucht klare Zuständigkeiten statt unklarer Begriffe", sagte DPR‑Präsidentin Christine Vogler. Die Pflegewissenschaftlerin an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Katharina Genz, betont: "Nicht die Pflegesituation unterscheidet die Rollen, sondern die professionelle Verantwortung." Genz ist federführend für BAPID III verantwortlich.
Einordnung und weiterführende Lektüre
Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hat im Auftrag des DPR das Pflegebildungsprojekt BAPID übernommen, um ein kohärentes und auf künftige Versorgungserfordernisse abgestimmtes Bildungskonzept für die Pflegeprofession zu entwickeln. Die Anfänge von BAPID skizziert dieser Beitrag von Katharina Genz aus Die Schwester | Der Pfleger.
Darüber hinaus beschreibt Genz in ihren Fachbeiträgen "Fort- und Weiterbildung zukunftsorientiert gestalten" sowie "Klare Rollenprofile für die berufliche Pflege" die weiteren Entwicklungsschritte des Projekts.
In der April‑Ausgabe von Die Schwester | Der Pfleger wird ein ausführlicher Artikel zu BAPID III erscheinen.
Weg von "Komplexität", hin zu Verantwortung
BAPID III ziehe die Konsequenz, Pflege nicht mehr nach vermeintlicher Komplexität von Situationen zu ordnen, sondern nach Verantwortung, Entscheidungsbefugnissen und Zuständigkeiten. Die Kompetenzprofile seien keine Stellenbeschreibungen, sondern ein Orientierungsrahmen für Praxis, Bildung und Personalplanung.
Konkreter Nutzen für Teams und Planung
Laut DPR sollen die Profile klare Rollen im Team, passendere Qualifikationsmischungen sowie gezielte Aus‑ und Weiterbildung fördern. Pflegefachpersonen und akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen blieben beide in der direkten Versorgung; der Unterschied liege in der zusätzlich übernommenen wissenschaftlich‑fachlichen Begründung, Reflexion und Weiterentwicklung durch akademisch Qualifizierte.
Anschlussfähig für Politik und Gesetze
Der DPR versteht BAPID III als fachliche Diskussionsgrundlage und als Basis für politische Maßnahmen – etwa Befugniserweiterungen oder Bürokratieabbau. "Politik braucht verlässliche Modelle, um professionelle Pflege zukunftsfähig zu gestalten", so Vogler.