• 29.01.2025
  • Themennewsletter
Pflegebildung

Fort- und Weiterbildung zukunftsorientiert gestalten

Das Bildungskonzept BAPID liefert hilfreiche Impulse für ein zeitgemäßes Fort- und Weiterbildungssystem.

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 2/2025

Seite 38

Das Pflegeberufegesetz betont das Erfordernis lebenslangen Lernens. Hierfür braucht es ein zeitgemäßes Fort- und Weiterbildungssystem, das sinnvoll in die Strukturen der Pflegebildung eingebettet ist. Das Bildungskonzept BAPID liefert dafür hilfreiche Impulse.

Mit dem Projekt „BAPID – Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland“ liegt ein ab­gestimmtes Bildungskonzept als Diskussionsgrundlage vor, um die Bildungslandschaft der Pflege zukunftsorientiert auf Grundlage des Pflegeberufegesetzes (PflBG) weiterzuent­wickeln. BAPID wurde von einer pflegepädagogischen Arbeitsgruppe des Instituts für Allgemeinmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel im Auftrag des Deutschen Pflegerats (DPR) entwickelt und im August vergangenen Jahres erstmals publiziert (Die Schwester | Der Pfleger 8/2024). Eine Buchveröffentlichung zu BAPID liegt seit September vergangenen Jahres als „Open Access“ vor (Textkasten); das Konzept wurde auf dem Deutschen Pflegetag 2024 ausführlich vorgestellt und diskutiert.

Neues Verständnis von Weiterbildung

Das BAPID-Forschungsteam geht aufgrund der vorgenommenen Erhebungen davon aus, dass im Bereich der Allgemeinen Pflegebildung (P) jede Stufe – von der Pflegefachassistenz bis zum Master Pflege – Generalist:innen hervorbringt, die im Anschluss an ihre Qua­lifikation weitergebildet werden müssen, um den spezifischen Anforderungen im jeweiligen pflegerischen Setting gerecht zu werden. Dieses neue Verständnis von Weiterbildung bedeutet letztlich, dass sich qualifizierte Pflegefachpersonen berufsbegleitend weiterquali­fizieren – etwa im Hinblick auf neue Versorgungsmodelle, technologische Entwicklungen und gesellschaftliche Veränderungen wie dem demografischen Wandel oder dem Umgang mit chronischen Erkrankungen. Das BAPID-Forschungsteam spricht sich dafür aus, dass diese Weiterbildungen als eigener Qualitätsnachweis im Sinne einer verantwortungsvollen Berufsausübung nachgewiesen werden müssen.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein jeweiliger BAPID-Typ erst vollständig vorliegt, wenn neben der Allgemeinbildung (A) und Allgemeinen Pflegebildung (P) auch die Spezielle Pflegebildung (S) absolviert wurde (Abb. 1). Im Rahmen einer gestuften Fort- und Weiterbildung erwerben Pflege(fach)personen differenzierte Kompetenzen, die sie für eine hochprofessionelle Berufsausübung benötigen.

Passgenaue Bildungsangebote entwickeln

Das Ziel muss zukünftig sein, dass Pflegefachpersonen fortlaufende Weiterbildungsange­bote wahrnehmen, um sich im Sinne des lebenslangen Lernens kontinuierlich weiterzuentwickeln und weiterzuqualifizieren. Gerade die Spezielle Pflegebildung (S) ermöglicht eine verantwortungsvolle Handlungspraxis von Pflegepersonen über alle BAPID-Typen hinweg. Anerkennungsmöglichkeiten sind als Teilanerkennungen auf P-Folgestufen erwünscht, stehen aber in der Argumentation weniger im Fokus als eine Sicherstellung der Berufsausübung – womöglich im Sinne eines lebenslangen Berufspasses ähnlich wie in einem Sportverein, wo Trainer:innen ohne kontinuierliche Fort- und Weiterbildungsnachweise ihre jeweilige Lizenz wieder verlieren können und nachholen müssen.

Die Spezielle Pflegeausbildung (S) als Teil des BAPID-Konzepts ist momentan noch eine „leere Hülle“, die von den Akteur:innen in der Fort- und Weiterbildung, der Pflegepraxis, der Selbstverwaltungsorgane und der Berufsverbände sozusagen mit Leben gefüllt werden muss. Insbesondere den Hochschulen sowie Fort- und Weiterbildungseinrichtungen kommt nun die wichtige Aufgabe zu, pass­genaue Bildungsangebote zu ent­wickeln, die auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Pflege(fach)personen in den jeweiligen Settings zugeschnitten sind. Dies stellt letztlich für alle Beteiligten auch eine große Chance dar!

Autoren

WEITERE FACHARTIKEL AUS DEN KATEGORIEN