Künftig wird die außerklinische Intensivpflege als eigener Leistungsbereich geführt. Das geht aus der 9. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement hervor, die zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist. Gleichzeitig wird damit die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege durch Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements möglich. Kliniken können diese für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen verordnen, wie die AOK am Mittwoch berichtet hat.
Übergangsfrist bis Ende Oktober 2023 vereinbart
Die Änderungsvereinbarung fußt auf einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie/AKI-RL). Die Vertragspartner Deutsche Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband haben sich mit der Aktualisierung zudem auf eine Übergangsregelung geeinigt. Demnach sind Verordnungen von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege nach der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege bis einschließlich 30. Oktober 2023 weiterhin möglich.