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Deutscher Ärztetag

Arztvorbehalt bei intravenösen Sedierungen

Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten begrüßt Beschluss des 128. Deutschen Ärztetages zur nötigen ärztlichen Kompetenz bei intravenöser Sedierung.

Die intravenöse Gabe von Sedativa unterliegt dem Arztvorbehalt und darf bei Delegation an nichtärztliches Personal ausschließlich unter ärztlicher Aufsicht erfolgen. Das hat ein Beschluss auf dem 128. Ärztetag ergeben, wie der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) am Dienstag mitteilte.

Der BDA sei erfreut über die breite Zustimmung, die ein entsprechender Antrag zur intravenösen Sedierung auf dem 128. Ärztetag erhalten hatte. Eine eigenständige Anwendung durch nichtärztliche Berufsgruppen widerspreche sowohl den Fachinformationen als auch den Leitlinien zu Sedierungen, heiße es in dem Beschluss weiter.

Im Falle von Komplikationen hochriskant

Der BDA gibt an, zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) bereits seit Längerem davor zu warnen, dass die intravenöse Verabreichung von Narkosemittel für Patientinnen und Patienten im Falle von Komplikationen jederzeit hochriskant sein kann. Der BDA schreibt dazu:

"Um die entsprechende Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten betont der BDA die Notwendigkeit, dass die intravenöse Sedierung in die Hände erfahrener und speziell ausgebildeter Fachärztinnen und -ärzte mit entsprechender apparativer Ausstattung zur Überwachung und Unterstützung der lebenswichtigen Funktionen zu legen ist."

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