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Personalbemessungsinstrument für die Langzeitpflege

Abschlussbericht liegt vor

Eine zukunftsfähige Personalbemessung müsse u. a. auf mehr Assistenzkräfte setzen, heißt es im gerade veröffentlichten Abschlussbericht.

Mehr Assistenzkräfte einsetzen und die Aufgabenverteilung innerhalb einer Pflegeeinrichtung qualifikationsorientiert neu strukturieren – das sind 2 zentrale Empfehlungen des Forscherteams um Heinz Rothgang vom Socium Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen. Das Forscherteam sollte ein Verfahren entwickeln zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen. Nachdem Rothgang Anfang dieses Jahres ein erstes Gutachten zur Sachlage veröffentlichte, liegt nun der Abschlussbericht vor.

"Obwohl ausreichendes und qualifiziertes Personal in Pflegeeinrichtungen eines der wichtigsten Strukturmerkmale ist, um gute Pflegequalität zu erzielen, gab es bisher in Deutschland kein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsverfahren", beschreibt Rothgang die Bedeutung des Projekts. Die bestehende Personalausstattung sei vielmehr historisch gewachsen und regional sehr unterschiedlich, ohne dass die zugrundeliegenden Personalschlüssel inhaltlich gerechtfertigt seien.

Stufenweise Einführung in die vollstationäre Langzeitpflege geplant

"Die Ergebnisse zeigen – im Verhältnis zur heutigen Personalausstattung der Pflegeheime – durchgehend Pflegepersonalmehrbedarfe", so Rothgang. Diese Personalmehrbedarfe seien dabei abhängig vom Bewohnermix und der Ausgangspersonalausstattung.

Rothgang schlägt vor, das neue Personalbemessungsverfahren für den stationären Bereich zunächst in ausgewählten Einrichtungen zu erproben und parallel mit einer stufenweisen Einführung in der vollstationären Langzeitpflege zu beginnen.

Rothgang setzt v. a. auf Pflegeassistenzkräfte

"Eine vollständige Umsetzung wird in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege zu Mehrpersonal von zusätzlich gut einem Drittel der heutigen Belegschaft führen. Das sind bundesweit rund 100.000 Vollzeitstellen. Dabei werden hierzu weit überwiegend Pflegeassistenzkräfte mit einer Ausbildung im Umfang von ein oder zwei Jahren nach Landesrecht einzusetzen sein", konkretisierte Rothgang.

Für Pflegeheime sei ein erster Einführungsschritt bereits im Entwurf eines Versorgungsverbesserungsgesetzes enthalten, das derzeit beraten wird. Der Gesetzentwurf beinhaltet die Bereitstellung von zusätzlichen bis zu 20.000 Pflegeassistenzkraftstellen ab 2021.

Stufenweiser Personalaufbau geplant

Mit diesem ersten Einführungsschritt beginne die Bundesregierung eine Empfehlung des Forscherteams umzusetzen. Danach solle ein stufenweiser Personalaufbau verbindlich eingerichtet werden und gleichzeitig in einem Modellprojekt die Qualitätswirksamkeit von Mehrpersonal unter einer begleitenden Personal- und Organisationsentwicklung erforscht werden.

Der Abschlussbericht zur Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur bundesweit einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen wurde den Vertragsparteien in der Pflege auf Bundesebene im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Gesundheit und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegt.

Personal- und Qualifikationsbedarfe ermittelt

Rothgangs Team hatten in den vergangenen 3 Jahren Personal- und Qualifikationsbedarfe in der stationären Langzeitpflege strukturiert erhoben und daraus Empfehlungen für die Ermittlung künftiger Personalschlüssel abgeleitet. Die Bedarfe im ambulanten Bereich hatte Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück in einem weiteren Teil der Studie untersucht.

Sonderfall ambulante Pflege

Auf den Bereich der ambulanten Pflege ließen sich die Vorschläge jedoch nicht ohne weiteres übertragen. Dies ist laut Büscher u. a. auf die individuell vereinbarten Leistungsinhalte und Umfänge der pflegebedürftigen Menschen mit dem ambulanten Pflegedienst zurückzuführen. Gleichwohl werde auch für den ambulanten Sektor ein erheblicher Personalbedarf konstatiert.

Hierzu zeigt der Bericht weiteren Forschungs- und Entwicklungsbedarf auf. Dabei sollen die heterogenen Rahmenbedingungen der ambulanten Pflege berücksichtigt werden.

Noch im Frühjahr kritisierte der Deutsche Pflegerat: Das Instrument sei zwar elementar wichtig für vergleichbare Pflege in Heimen, aber noch nicht ausgereift genug.

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