In der Debatte um Sterbehilfe hat eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten einen Gesetzentwurf für eine Sterbehilferegelung vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf für ein "Suizidhilfegesetz" solle das Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ abgesichert und klargestellt werden, sodass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich sei, heißt es in dem Antrag, aus dem zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) kürzlich zitiert hat.
Bundesweit niedrigschwellige Beratungsangebote vorgeschlagen
Initiatoren sind die FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr und Otto Fricke, Petra Sitte (Linke) sowie Helge Lindh (SPD). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der die Absichten dieser Gruppe in der vorherigen Wahlperiode unterstützt hatte, tritt nach RND-Angaben nun nicht mehr als Erstunterzeichner in Erscheinung.
Helling-Plahr sagte dem RND:
"Menschen, die selbstbestimmt sterben möchten, brauchen endlich Rechtssicherheit."
Sie bräuchten bundesweit niedrigschwellige Beratungsangebote und eine transparente Möglichkeit, auch Medikamente zur Selbsttötung erhalten zu können. Mehr als 2 Jahre nach einem Verfassungsgerichtsurteil gelte es, keine Zeit mehr zu verlieren.
"Menschen, die helfen möchten, müssen wir mit Respekt begegnen statt ihnen mit Strafrecht zu drohen."
Vorgesehen ist konkret der Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären und ihnen auch Alternativen zum Freitod aufzeigen.
Verbot assistierter Sterbehilfe verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2020 das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Seitdem ist die Sterbehilfe wie vor dem Verbot 2015 wieder straffrei und ohne jede staatliche Regelung möglich. In der vorigen Wahlperiode blieben Anläufe für eine Neuregelung ergebnislos.
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin hatte im Herbst 2021 eine Handreichung zum Umgang mit Anfragen zur Suizidassistenz veröffentlicht.