Wie aus Kreisen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu hören ist, soll der Gesetzentwurf zur Krankenhausreformanpassung (KHAG) noch diese Woche ins Kabinett und an die Länder gehen. Damit will die Regierung das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) korrigieren. Die Änderungen sind weitreichend. Die im KHVVG festgeschriebenen Erreichbarkeitsvorgaben als Grundlage für Ausnahmen will das BMG streichen. Außerdem können die Länder, wenn es der Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung dient, den Kliniken Leistungsgruppen zuweisen, auch wenn sie die Qualitätskriterien nicht erfüllen. Diese Ausnahmen können drei Jahre gewährt werden. Allerdings kann das Land ein weiteres Jahr gewähren und – wenn die Krankenkassen zustimmen – zwei weitere Jahre. Ausnahmen gelten somit im Maximalfall sechs Jahre. Bei "bedarfsnotwendigen ländlichen Krankenhäusern" können diese sogar unbefristet erteilt werden. Über die Bedarfsnotwendigkeit entscheiden die Länder.
Fristen für die Vorhaltepauschale
Die Vorhaltevergütung verschiebt das Ministerium in seinem Entwurf, wie schon angekündigt, um ein Jahr nach hinten. Das heißt 2027 kommt die Vorhaltepauschale erlösneutral zur Anwendung. Länder, die bis 2025 Leistungsgruppen zuweisen, erhalten bis Ende Februar 2026 eine Auskunft über die individuelle Vorhaltevergütung je Krankenhaus entsprechend ihrer Leistungsgruppenzuordnung. Länder, die ein Jahr später zuweisen, erhalten dieselbe Auskunft im Februar 2027. Das ist aus Sicht des Ministeriums eine belastbare Folgenabschätzung für Länder und Kliniken.
An der Systematik der von Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach initiierten Krankenhausreform hält das Ministerium fest. Dazu zählt auch die umstrittene Zwei-Kilometer-Regelung: Wenn zwei Standortorte weiter als zwei Kilometer auseinander stehen, sind sie in der Leistungsgruppensystematik kein gemeinsames Krankenhaus mehr. Im Einvernehmen mit dem GKV-Spitzenverband kann allerdings von dieser Regelung abgewichen werden.
Länder definieren mit BMG Fachkrankenhäuser
Die Spezifikation der Leistungsgruppen wird mit dem KHAG geregelt, nicht wie ursprünglich geplant durch eine Verordnung nach Vorlage des Leistungsgruppenausschusses. Das KHAG soll im Herbst den Bundestag passieren. Die Definition für ein Fachkrankenhaus will das BMG im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gemeinsam mit den Ländern erarbeiten. Ziel sei es, die relevanten Fachkrankenhäuser zu erhalten.
Sofort-Transformationskosten: Rechnungszuschlag nicht in Stein gemeißelt
Die vier Milliarden Euro für die Sofort-Transformationskosten sollen nach dem Willen des BMG per Rechnungszuschlag an die Kliniken gehen. Allerdings zeigt sich das BMG auch für eine andere Auszahlungsweisen offen. Hier scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen zu sein. Länder wie Niedersachsen oder das Saarland hatten zuletzt angedeutet, dass sie mit dem Rechnungszuschlag nicht einverstanden sind, weil sie nicht nach Gießkannenprinzip auszahlen wollen. Eine Änderung des Auszahlungsmodus könnte allerdings zu einer Verzögerung der Finanzspritze führen, warnen Kritiker.