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Personaluntergrenzen

So bewertet die Selbstverwaltung die PpUG

GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft bewerten die Pflegepersonaluntergrenzen unterschiedlich.

GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben einen 116 Seiten starken Bericht über die Auswirkungen der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) bei der Bundesregierung abgeliefert. Die wissenschaftliche Evaluation durch die Selbstverwaltungspartner hatte der Gesetzüber im Paragraf 137i Absatz 6 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) beauftragt.

Die Evaluation zeigt zum einen die Umsetzung der PpUG anhand der Nachweise der mehr als 1.300 Krankenhäuser, die durch den GKV-Spitzenverband ausgewertet wurden. Dabei würden die wesentlichen Kennzahlen der unterbesetzten Schichten und der Nichteinhaltung im Monatsdurchschnitt sowie auch eine Verteilung der Anzahl an zu versorgenden Patientinnen und Patienten je Pflegekraft dargestellt, heißt es in dem Schriftstück. Danach werden die Kennzahlen zudem differenziert nach Schichtart und regionaler Umsetzung betrachtet.

Einschätzungen von Pflegedirektionen

Wie die Autoren ferner ausführen, wird zum anderen die Einschätzung von Pflegedirektionen und leitenden Pflegekräften über Auswirkungen anhand einer Analyse des IGES-Instituts dargelegt, an der sich 437 Krankenhausstandorte beteiligt haben. Dabei seien sowohl die Auswirkungen auf die Versorgung der Patienten und auf das Pflegepersonal (inklusive Personal- und Dienstplanung) als auch auf die Krankenhausstandorte selbst erhoben worden.

Zudem werden den Angaben zufolge Erfahrungen mit den Verfahren zu Nachweisen und Sanktionen aufgezeigt. Dabei sind sowohl die Verfahrensabläufe im Bericht beschrieben als auch die Erfahrungen und möglichen Verbesserungspotenziale der befragten Pflegedirektionen und leitenden Pflegekräfte erfasst.

Selbstverwaltung uneins

Da die Selbstverwaltungspartner das Instrument PpUG unterschiedlich bewerten, endet der Bericht mit getrennten Fazits des GKV-Spitzenverbands und der DKG. Darin setzt sich der GKV-Spitzenverband für die PpUG sowie deren Ausweitung und Weiterentwicklung ein. Dagegen lehnt die DKG die Untergrenzen "als starres, rückwärtsgewandtes und bürokratisches Steuerungsinstrument" sowie als "nicht sach- und bedarfsgerecht" grundsätzlich ab.

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