Die Krankenhäuser in Niedersachsen sind ab 1. Juli dieses Jahres verpflichtet, mindestens eine Demenzbeauftragte oder einen Demenzbeauftragten zu berufen. Der Niedersächsische Pflegerat (NPR) begrüßt das, sieht gleichzeitig aber auch Handlungsbedarf.
Zeitbedarf und Kompetenzumfang für diese Aufgabe lägen "weitaus höher" als etwa für Patientenfürsprecher, die häufig nur wenige Stunden in der Woche und im Ehrenamt tätig seien, teilte der NPR am Dienstag mit.
Erfahrende Pflegefachpersonen mit Zusatzqualifikation Demenz einsetzen
Laut Krankenhausgesetz kann die Tätigkeit sowohl von Ehrenamtlichen als auch von im Krankenhaus Beschäftigen ausgeübt werden. Die stellvertretende NPR-Vorsitzende, Nina Fleischmann, sagte dazu:
"Um (räumliche) Strukturen in den Krankenhäusern demenzfreundlicher zu gestalten, Prozesse dahingehend zu optimieren, Mitarbeitenden in Bezug auf die Demenz zu sensibilisieren und zu schulen, braucht es mehr als ehrenamtliche Beauftragte. Es braucht eine eigene Stelle in den Kliniken, damit die Strukturen und die Versorgung dauerhaft und nachhaltig auf Menschen mit Demenz ausgerichtet werden können."
Erfahrene Pflegefachpersonen mit einer Zusatzqualifikation Demenz seien bestens geeignet diese Rolle verantwortungsbewusst und zielgerichtet zu übernehmen. Pflegefachpersonen seien vertraut mit den Abläufen und Prozessen in den Kliniken, wüssten um die Bereiche, die zu verbessern seien, und welche förderlichen Ressourcen notwendig seien.
Als angestellte Demenzbeauftragte oder angestellter Demenzbeauftragter sei die Umsetzung demenzfreundlicher Strukturen sehr viel eher gegeben als im Ehrenamt, ist sich der NPR sicher.