Die Weichen für einen allgemeinen Tarifvertrag in der Altenpflege sind gestellt. Der Bundestag hat vergangenen Donnerstagabend ein Gesetz für höhere Pflegelöhne beschlossen. Diese sollen über eine Tarifvereinbarung zwischen Arbeitsgebern und Arbeitnehmern erreicht werden.
Klappt dies nicht, soll eine Rechtsverordnung höhere Pflegemindestlöhne vorgeben – basierend auf der Empfehlung einer Pflegekommission. Die Kommission soll künftig als ständiges Gremium mit einer grundsätzlich fünfjährigen Amtszeit berufen werden.
Schwierige Verhandlungen erwartet
Verdi rechnet zwar mit "schwierigen Verhandlungen", ist aber zuversichtlich, noch in diesem Jahr den Tarifvertrag abschließen zu können.
Wer finanziert die höheren Löhne?
Kritik kommt von privaten Anbietern und äußern die Parteien FDP sowie AfD. Sie bemängeln u.a., dass ein von Verdi und der erst im Sommer gegründeten BVAP ausgehandelter Tarifvertrag nicht repräsentativ genug sei. Außerdem sorgen sie sich um die Kosten, die höhere Löhne verursachen würden.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) lehnt einen allgemeinen Tarifvertrag kategorisch ab und will rechtliche Schritte prüfen. Der bpa verweist auf bereits stark steigende Löhne aufgrund des Fachkräftemangels.
Auch der Arbeitgeberverband Pflege warnt vor steigenden Kosten und höheren Zuzahlungen über die Eigenanteile der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Der Verband geht von Zuzahlungen um 500 bis 600 Euro im Monat aus.
Selbst Unterstützer der Tariflösung werfen der Regierung vor, bislang offen zu lassen, wie eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte finanziert werden soll.
Jetzt muss zunächst der Bundesrat das Gesetz billigen, bevor es wie geplant bis Ende des Jahres in Kraft treten kann.
Was die Kosten für höhere Löhne angeht, so will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im kommenden Jahr ein Konzept für eine Finanzreform der Pflegeversicherung vorlegen. Er will nach eigenen Worten einen "fairen Ausgleich" schaffen.