Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege haben sich auf eine längere Übergangsfrist für die Nachqualifizierung von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern in der Langzeitpflege geeinigt.
Hintergrund: Das bundesweit zum 1. Januar 2020 in Kraft tretende Pflegeberufegesetz sieht eine Weiterbildung zur Praxisanleitung vor, die statt wie bisher 200 künftig 300 Stunden umfasst. In Bayern habe in der Langzeitpflege jedoch "lange" eine Weiterbildung "gereicht", so die VdPB in einer Mitteilung, die "nur 120 Stunden umfasste". Von den betroffenen Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern werde nun eine "Nachqualifizierung zur Wahrung des Bestandschutzes" verlangt. Da es jedoch dafür "weder ein Curriculum noch entsprechende Bildungsangebote" gebe, sei der vorgesehene Stichtag des 31. Dezember 2019 "nicht zu halten“, so die VdPB weiter.
Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern "mit Nachqualifizierungsbedarf" werde daher eine Übergangsfrist gewährt, die es ihnen ermögliche, weiterhin in der Praxisanleitung zu arbeiten und sich die "geforderten Kompetenzen in einem angemessenen Zeitraum anzueignen, sobald die Bildungsangebote in ausreichendem Umfang geschaffen" worden seien.