Die neue Pflegeausbildung steht unmittelbar bevor, Pflegeschulen und Ausbildungsstätten befassen sich derzeit mit der konkreten Umsetzung, damit ab 1. Januar 2020 die generalistische Ausbildung möglichst reibungslos starten kann.
Allerdings führen nach Ansicht des Bundesverbands Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) juristische Unklarheiten im Pflegeberufegesetz (PflBG) zu wachsendem Unmut an Schulen und unter den Trägern der praktischen Ausbildung. Noch immer seien fundamentale Fragen offen, kritisierte der Verband am Sonntag in Berlin.
"Je konkreter die Umsetzungsprozesse voranschreiten, umso deutlicher wird, dass elementare Regelungen im PflBG widersprüchlich und stark interpretationsbedürftig sind. Die Arbeit muss immer wieder unterbrochen werden, weil immer weitere Fragen auftauchen und wir juristisch im Nebel stochern", sagte BLGS-Bundesvorsitzender Carsten Drude.
Generalistik – ein Beruf im Wandel
Die Titelstrecke der April-Ausgabe 2019 von "Die Schwester| Der Pfleger" widmete sich den Herausforderungen, die die neue generalistische Pflegeausbildung mit sich bringt. Klicken Sie rein und lesen Sie die Hintergründe auf unserem Online-Portal BibliomedPflege.
Für unsere Abonennten steht dort auch ein Fachbeitrag zu den neuen Rahmenlehr- und -ausbildungsplänen aus der aktuellen Ausgabe unserer Fachzeitschrift bereit.
Derzeit stünden Anfragen zum Status der psychiatrischen Krankenhäuser und insbesondere zur Anrechenbarkeit von Praktikumseinsätzen im Vordergrund. Laut PflBG können psychiatrische Krankenhäuser als Ausbildungsträger fungieren, "wenn die Ausbildungsinhalte der allgemeinen Akutpflege vermittelt werden können".
Keine verbindliche Planung möglich
Allerdings gebe es keine Bestimmung, was unter allgemeiner Akutpflege verstanden werde und welche Ausbildungsinhalte gemeint seien, so die Kritik des BLGS. Dies habe zur Folge, dass psychiatrische Kliniken und Pflegeschulen die praktischen Einsätze ihrer Auszubildenden in diesem Bereich nicht verbindlich planen und keine entsprechenden Kooperationsverträge abschließen könnten.
Da die Zeit drängt, hat sich der BLGS an die verantwortlichen Bundesministerien und den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung gewandt und um Aufklärung gebeten.