Das Verfassungsgericht in Hamburg hat am Dienstag entschieden, dass das Volksbegehren gegen den Pflegenotstand rechtlich nicht zulässig ist. Das "Hamburger Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus" wollte mithilfe dieses Volksbegehrens mehr Pflegefachpersonen in Kliniken erzielen, denn das im August 2018 beschlossene Bundesgesetz für Pflegepersonaluntergrenzen sei unzureichend. Allerdings passte das Bündnis den Text für das Volksbegehren mehrmals an. Diese 2-malige Änderung des Antrags wahre nicht die Grenzen "einer zulässigen Überarbeitung", urteilte nun das Gericht. Außerdem liege die Festlegung von Personaluntergrenzen in der Pflege nicht in der Gesetzgebungskompetenz der Hansestadt, da dies bereits der Bund geregelt habe. "Die Länder sind nicht berechtigt, eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz dort in Anspruch zu nehmen, wo sie eine abschließende Bundesgesetzgebung für unzulänglich und deshalb reformbedürftig halten", heißt es in der Begründung des Gerichts.
Ärztekammer kritisiert Versäumnisse
Die Ärztekammer Hamburg warnte davor, das Wesentliche aus den Augen zu verlieren: "Und das ist für mich die Tatsache, dass die Mitarbeiterschaft ebenso wie Bürgerinnen und Bürger mit der personellen Situation in den Kliniken offenbar absolut unzufrieden sind", sagte Kammerpräsident Pedram Emami. Unabhängig von juristischen Entscheidungen müsse zur Kenntnis genommen werden, dass innerhalb von 3 Wochen mehr als 27.000 Hamburgerinnen und Hamburger die Forderungen nach mehr Personal in Krankenhäusern unterschrieben hätten. "Die personellen Probleme, die wir aktuell haben, sind Ausdruck eines institutionellen Versagens der vergangenen Jahre", so Emami weiter. Viel zu lange sei versäumt worden, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und Zukunftskonzepte zu entwickeln.
Prüfer-Storcks begrüßt Urteil
Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) begrüßte das Urteil. Es schaffe Klarheit, auf welchem Weg für mehr Personal in Hamburgs Krankenhäusern gesorgt werde. "Nun haben die Beteiligten Rechtssicherheit und können sich auf die Einhaltung der bundesrechtlichen Personalvorgaben konzentrieren. Ich rufe Hamburgs Krankenhäuser auf, die neuen guten Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen und mehr Pflegepersonal auszubilden, einzustellen und wiederzugewinnen." Der Senat unterstütze dies mit allen ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.